Brunner: Bereits beschlossene Investitionen prägen Bundeshaushalt Ausgaben für Klima, Gesundheit und Pflege steigen deutlich; Bundeseinzahlungen bleiben stabil

„Die Auszahlungen des ersten Quartals 2024 spiegeln unser Engagement für wichtige Bereiche wie Klimaschutz, Gesundheit und Pflege wider. Diese Investitionen sind entscheidend für die Stärkung unserer Gesellschaft und den Aufbau einer nachhaltigen Zukunft. Die staatlichen Auszahlungen im ersten Quartal 2024 betrugen 28,9 Mrd. Euro. Die Bundeseinzahlungen blieben mit 20,8 Mrd. Euro stabil im Vergleich zum Vorjahr“, so Finanzminister Magnus Brunner zu dem Bericht.

Die Auszahlungen betrugen von Jänner bis März 2024 28,9 Mrd. Euro und waren somit um 12,4% höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der deutliche Anstieg der Auszahlungen resultiert beispielsweise aus Maßnahmen im Bereich Klima, Umwelt und Energie (+0,7 Mrd. Euro), insbesondere dem Ausbau von Erneuerbaren Energieträgern und im Gesundheitswesen (+0,6 Mrd. Euro), vorwiegend zur Stärkung des niedergelassenen und spitalsambulanten Bereichs sowie im Bereich Bundesvermögen (+0,4 Mrd. Euro), unter anderem für den Stromkostenzuschuss.

Darüber hinaus kam es zu jeweils rund 0,3 Mrd. Euro höheren Auszahlungen im Bereich der Pflege, vor allem aufgrund der Valorisierung des Pflegegeldes und für Sonderzuwendungen gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz sowie im Bereich Arbeit. Weitere 0,3 Mrd. Euro führten jeweils in der Landesverteidigung für Investitionen sowie im Bereich der Pensionen für Beamtinnen und Beamte aufgrund der Pensionsanpassung 2024 zu Mehrauszahlungen. Zu geringeren Auszahlungen in der Höhe von jeweils 0,4 Mrd. Euro kam es aufgrund des Wegfalls des Zweckzuschusses an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse und der geringeren Refinanzierungskosten des Bundes.

Die Einzahlungen des Bundes betrugen 20,8 Mrd. Euro und bewegen sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vergleichszeitraum 2023. Die leicht positive Entwicklung (+1,1%) ist vor allem auf höhere Einzahlungen im Bereich der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, auf die positive Verzinsung für Kassenveranlagungen des Bundes und auf Rückflüsse in Zusammenhang mit den EU-Fonds zurückzuführen.