EU-Gesetzgebung

Damit die Mitgliedstaaten der EU gerade im Bereich der Betrugsbekämpfung eng zusammenarbeiten können, bedarf es Vorschriften, welche im Besonderen auch den Austausch von Informationen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU regeln.

In besonders betrugsanfälligen Bereichen wie etwa der Umsatzsteuer ist die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der damit verbundene Informationsaustausch in einer Verordnung festgelegt. Dies bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die gleichen Pflichten zu erfüllen hat und die gleichen Rechte in Anspruch nehmen kann.

In anderen Bereichen wie z.B. bei den direkten Steuern wird der Informationsaustausch in Form von Richtlinien geregelt, was bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen hat und dabei auf Vorschriften des nationalen Rechts Bedacht nehmen kann.

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