Kompetenzen der Finanzministerin

Die Bundesverfassung räumt der Bundesministerin für Finanzen im Interesse geordneter Staatsfinanzen die Gesamtverantwortung für die Haushaltsführung ein.

Bundesfinanzen

Die Finanzministerin…

… verfolgt die budgetpolitische Leitlinie eines ausgeglichenen Haushalts über den Konjunkturzyklus

… ist verantwortlich für budgetäre Angelegenheiten der EU sowie finanzielle Beziehungen mit Ländern und Gemeinden (Finanzausgleich, Stabilitätspakt)

… erstellt die Entwürfe für folgende Dokumente:

… führt den Bundeshaushalt,  das heißt die Finanzministerin...

                … kann Haushaltsrücklagen bilden 
                … verfügt mit Zustimmung der Bundesregierung Ausgabenbindungen 
                … genehmigt überplanmäßige Ausgaben („Ausgabenüberschreitungen“) 
                … muss bei Vorhaben des Bundes ab einer bestimmten Größenordnung (bei Gesetzen,
                     Verordnungen und Vorbelastungen) befasst werden und zustimmen

Bundesvermögen

Die Finanzministerin…

… verfügt über Vergütungen des Bundesvermögens (z. B.: Veräußerungen, Belastungen, Verzicht)

… ist befugt, Finanzschulden und Bundeshaftungen einzugehen

Beteiligungs-, Budget-, Finanz- und Personalcontrolling

Die Finanzministerin…

… erlässt Richtlinien und Verordnungen

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