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Finanzbeziehungen zu Ländern und Gemeinden

Die grundlegenden Regeln für die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind Gegenstand der Finanzverfassung.

Im Finanzverfassungsgesetz 1948 wird das Steuer- und Abgabenwesen und die grundlegenden Bestimmungen über (gegenseitige) Kostentragung und Transfers geregelt.

Diese Bestimmungen werden im jeweils für einige Jahre geltenden Finanzausgleichsgesetz konkretisiert. Der Inhalt dieses Bundesgesetzes beruht auf dem Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern:

Dieses Verhandlungsergebnis wird auch als Paktum über den Finanzausgleich bezeichnet. Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) regelt den Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013.

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