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Haushaltsrechtsreform

Die Haushaltsrechtsreform des Bundes schafft einen Rahmen, durch den die Steuergelder wirksamer und effizienter eingesetzt werden. Das mit der Reform entstandene neue Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) ermöglicht erstmals eine mittelfristige Budgetplanung: Das BFRG legt verbindliche Ausgabenobergrenzen für vier Jahre in die Zukunft und für fünf „Rubriken“ fest. Sie entsprechen den wichtigsten Aufgaben des Bundes. Dies unterstützt eine nachhaltige Haushaltsentwicklung. Die Bundesministerinnen und Bundesminister können nun nicht verwendete Finanzmittel auch in den Folgejahren verwenden: Das bekämpft das „Dezemberfieber“ (komplettes Ausgeben von Budgetmitteln am Jahresende) und schafft einen wesentlichen Anreiz, Steuergelder sparsam einzusetzen. Im Zuge der Haushaltsrechtsreform wird das Budgetmanagement auf die Erreichung von Zielen und Wirkungen ausgerichtet. Eines dieser Ziele ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Budgeting). Die Umsetzung der Haushaltsrechtsreform erfolgt in zwei Etappen – seit 1. 1. 2009 wird die erste Etappe umgesetzt, mit 1. 1. 2013 tritt die zweite Etappe der Reform in Kraft.

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