FAQ (Frequently asked Questions)
Hier stellen wir Ihnen ausgewählte, häufig gestellte Fragen/Antworten zur Verfügung.
Sie haben hier jederzeit die Möglichkeit allfällige Fragen einzubringen und werden auch ersucht dieses Service zu nutzen.
1. Welche Vorteile hat das EMCS ?
Das EMCS hat zahlreiche Vorteile für die Wirtschaftsbeteiligten:
- Keine Arbeit mehr mit Papierformularen (Erstellen, Handhaben, Archivieren);
- Unmittelbare Validierung des e-BVD, wodurch gewährleistet wird, dass der Empfänger die Waren erhält und das Risiko falscher Angaben vermieden wird ;
- Mögliche Integration der Verfahren in bestehende EDV-Systeme;
- Schnellere Freigabe der Sicherheit dank der frühzeitigen Erledigung der Beförderung;
- Überwachung der Beförderungen in Echtzeit;
- Sicherer Austausch der Daten zwischen allen Parteien (Wirtschaftsbeteiligte und Verwaltungen).
2. Wie funktioniert das EMCS ?
Das Schlüsselelement des EMCS ist das elektronische, begleitende Verwaltungsdokument (e-BVD), mit dem das zurzeit gültige BVD ersetzt wird.
Im Falle einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Lagerinhabern oder zwischen einem Lagerinhaber und einem eingetragenen Händler wird das e-BVD vom Versender vorbereitet und seiner nationalen Verwaltung vorgelegt. Anschließend erklärt die Verwaltung das e-BVD nach Vergleich mit Referenzdaten (z.B. Registrierungsnummer des Versenders und des Empfängers) für gültig. Nach dieser Validierung erhält das e-BVD eine spezifische Bezugsnummer, genannt ARC (AAD Reference Code), und wird automatisch an den Versender zurückgesandt, der erst dann die Waren versendet.
Beim Erhalt der Waren füllt der Empfänger einen Eingangsbericht aus, den er dem Bestimmungsmitgliedstaat zukommen lässt. Die Verwaltung erklärt den Bericht gemäß dem e-BVD und gemäß eventueller, anderer Informationen für gültig.
Nach der Validierung wird der Eingangsbericht zur Bestätigung an den Empfänger und alle betreffenden Mitgliedstaaten zurückgesandt, darunter auch an den Abgangsmitgliedstaat, der seinerseits den Bericht automatisch an den Versender weiterleitet.
3. Wie verwenden Wirtschaftsbeteiligte das EMCS ?
Wirtschaftsbeteiligte werden elektronisch mit dem EMCS-System verbunden, und je nach Unternehmen und Verbrauchsteuerstatus werden sie Folgendes durchführen können:
- Eingabe und Vorlage von e-BVDs, gegebenenfalls deren Korrektur,
- Eingabe oder Empfang von Eingangsberichten,
- Eingabe von Änderungen am Bestimmungsort,
- Verfolgung des Status des Beförderungsvorgangs, an dem sie beteiligt sind,
Jeder Wirtschaftsbeteiligte wird die Schnittstelle für das System verwenden, die ihm die Verwaltungsbehörde seines Staates bereitstellt.
Gelegenheitshändler, die nicht mit dem System verbunden sind, erhalten Unterstützung bei der Eingabe von Daten oder dem Empfang von Informationen aus dem System.
4. Ist der Einsatz des EMCS verpflichtend ?
Wenn das EMCS seinen Betrieb aufnimmt, werden das papiergestützte sowie das elektronische System während eines Übergangszeitraums parallel existieren.
Ist das EMCS vollständig in Betrieb, wird das derzeit gebräuchliche Papierverfahren vollständig verschwinden, und alle Warenbeförderungen unter Steueraussetzung werden mithilfe des EMCS überwacht.
5. Was geschieht, wenn das System nicht zugänglich ist ?
Das EMCS-System ist in der Tat abhängig vom elektronischen Datenaustausch zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Mitgliedstaaten. Die Möglichkeit eines Ausfalls dieser Hilfsmittel wurde in Betracht gezogen, ausgefeilte Verfahrensweisen für derartige Fälle wurden formuliert. Je nach Umfang der Systemausfälle wird der Datenaustausch über das EMCS aufgeschoben oder vorübergehend durch Verfahren auf der Grundlage von Papierformularen ersetzt.
6. Wann wird das EMCS betriebsbereit sein ?
Gemäß dem aktuellen Zeitplan wird eine erste Gruppe von Mitgliedstaaten (IMS - Initial Member States) - und Wirtschaftsbeteiligten (IEO - Initial Economic Operator) innerhalb dieser Mitgliedstaaten - vor Mitte 2010 das EMCS in seinen Grundfunktionen verwenden. Alle Mitgliedstaaten werden zur gleichen Zeit in der Lage sein, die in ihrem Grundgebiet ankommenden Beförderungen (Seite des Bestimmungsmitgliedstaats) elektronisch zu bearbeiten. Ausgehend von den Erfahrungen in dieser ersten Phase werden die Funktionen des EMCS erweitert.
Der nationale Teil des EMCS wird mit 1. Oktober 2009 in Betrieb gehen. Interessierte Wirtschaftstreibende werden ab diesen Zeitpunkt die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung haben, das elektronische System beim Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung im Steuergebiet zu nutzen.
7. Welche Kosten entstehen den Wirtschaftsbeteiligten für das EMCS ?
Es ist nicht möglich, die Kosten der Umstellung auf EMCS für jeden einzelnen Wirtschaftsbeteiligten zu bewerten. Die Auswirkungen der Umstellung (Anpassung der EDV-Systeme, Schulung der Beschäftigten usw.) sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Es wird jedoch im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die zusätzlichen Funktionen des EMCS und die verbesserte Rechtssicherheit vor allem für die Wirtschaftsbeteiligten Vorteile bringen wird, die langfristig höher sind als die Kosten.
8. Welche Folgen hätten fehlerhafte Daten im Register der Wirtschaftsbeteiligten (SEED) ?
Das EMCS wird die Qualität der Datenbank der Wirtschaftsbeteiligten verbessern, da die auf nationaler Ebene vorgenommenen Aktualisierungen spätestens einen Tag nach ihrer Eintragung auch für die anderen Mitgliedstaaten zugänglich sein werden.
Aus rechtlicher Sicht zählt die Zulassung des Wirtschaftsbeteiligten, und nicht die Aktualität der Datenbank.
9. Wie werden sich die Wirtschaftsbeteiligten an das EMCS anschließen ?
Mit dem EMCS wird eine Verbindung zwischen allen Verbrauchsteueranwendungen aller Mitgliedstaaten hergestellt. Diese Anwendungen werden von den Mitgliedstaaten entwickelt und beruhen auf gemeinsamen Spezifikationen. Zwar ist es Ziel der Kommission, den Zugang zum EMCS für alle Händler zu vereinfachen, doch wird jeder Mitgliedstaat selbst bestimmen, inwiefern sein nationales Verbrauchsteuersystem für die Wirtschaftsbeteiligten zugänglich sein wird.