Informationen für Softwarehersteller

Softwarehersteller finden auf den folgenden Seiten wichtige Informationen für die Datenstromübermittlung.

Voraussetzung ist ein aufrechter Zugang zu FinanzOnline (Anmeldung siehe FinanzOnline für Unternehmer).

Übermittlung

Daten von Erklärungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung) und Anträgen (z.B. Rückzahlungsantrag) können im Datenstrom elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Für die Übermittlung wird eine von FinanzOnline nicht angebotene (externe) Software benötigt, die XML-Dateien erzeugt, die den veröffentlichten Strukturen entsprechen.

Voraussetzung für Übermittlungen im Datenstrom

Prüfungen bei Übermittlungen im Datenstrom

Bei der Übermittlung von Daten im Datenstrom erfolgt sofort eine formale und bei der Verarbeitung (wird zwei Mal täglich durchgeführt) eine inhaltliche Prüfung.

Testübermittlung

Der Testbetrieb dient zur Überprüfung der von einer externen Software erstellten Datenpakete.

Wenn für entsprechend übermittelte Daten eine Bestätigungsmeldung (am Seitenanfang, grün umrandet) erhalten wird, wurden die übermittelten Daten von der Finanzverwaltung testweise übernommen. Die übermittelten Daten gelten aber als nicht eingebracht.

Anmerkung:
Es kann immer nur eine Test- oder Produktionsübermittlung durchgeführt werden. Weiters kann immer nur eine Erklärungsart ausgewählt werden.

Besonderheiten bei Testübermittlungen

Online-Forum

Fragen können Sie direkt an die Wirtschaftskammer Österreich richten, die dazu ein eigenes Online-Forum eingerichtet hat. 

Detailinformationen für die Datenstromübermittlung

Aktuelle Liste der Finanzämter

Als weitere Serviceleistung finden Sie unter dem folgenden Link eine aktuelle Liste der Finanzämter mit Adress- und Telefoninformationen im CSV-Format zum Download. Die Liste wird bei Aufruf generiert, damit ist sichergestellt, dass jederzeit der letztgültige Stand verfügbar ist.

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