Basel II - Erhöhte Finanzmarktstabilität durch neue Eigenkapitalvorschriften

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditinstitute sind auf Europäischer Ebene durch die Bankrechtsrichtlinie 2006/48/EG und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG geregelt (Basel II). Die nationale Umsetzung erfolgte im Jahr 2006 und wurde mit dem BGBl. I Nr. 141/2006 verlautbart. Zur Durchführung wurden auch mehrere Verordnungen der FMA erlassen. Die neuen Vorschriften sind mit zahlreichen Übergangsbestimmungen am 1. Jänner 2007 in Kraft getreten und seit 1. Jänner 2008 verpflichtend anzuwenden.

 

CRD II Review

Allgemeines

Mit einer Novellierung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG sollen die Stabilität des Finanzsystems erhöht, die Risiken verringert und die Beaufsichtigung von EU-weit tätigen Kreditinstituten verbessert werden.

Wesentlicher Regelungsinhalt

Verfahrensstand

Die Änderungs-Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU vom 17. November 2009 veröffentlicht, ist bis 31. Oktober 2010 in nationales Recht umzusetzen und ab 31. Dezember 2010 anzuwenden.

CRD III Review

Allgemeines

Ergänzend und als weitere Reaktion auf die Finanzkrise hat die Kommission im Juli 2009 einen weiteren Vorschlag vorgelegt, der den Zielen der G-20 sowie den Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht folgt.

Wesentlicher Regelungsinhalt

Verfahrensstand

Die Umsetzung im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik hat bis 31. Dezember 2010 zu erfolgen. Die Bestimmungen hinsichtlich Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen sind erst bis spätestens 31. Dezember 2011 umzusetzen.

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