Die Vereinten Nationen

Durch die intensive Arbeit der FATF und der EU spielen die UN-Konventionen zur Geldwäscherei in der Praxis nur mehr eine ergänzende Rolle. Im Bereich der Terrorismusfinanzierung dagegen ist das Engagement der Vereinten Nationen unverzichtbar: 1999 wurde eine Konvention zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (United Nations International Convention for the Suppression of the Financing of Terrorism) erarbeitet, die auch von Österreich ratifiziert wurde.

Die UN-Sicherheitsratsresolutionen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Zusätzlich zur Konvention wurden einige Resolutionen vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet: So verpflichtet die Resolution Nr. 1267 aus 1999 dazu, alle Vermögensgegenstände, die im Besitz von Personen oder Organisationen im Umfeld von Osama bin Laden, Al Qaida und den Taliban stehen, einzufrieren. Mit einer weiteren Resolution aus 2001 (Nr. 1373) wurden alle Staaten verpflichtet, Gelder und Vermögenswerte, die der Terrorismusfinanzierung dienen, einzufrieren.

Die EU erstellt dazu eine Liste, die jene Personen, Vereinigungen und Körperschaften nennt, deren Gelder, Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen in allen EU-Mitgliedstaaten eingefroren werden müssen. Diese Listen verpflichten die österreichischen Kreditinstitute, die etwaigen Konten sofort einzufrieren.

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