Punzen

Unter "Punzierung" versteht man die Stempelung, die ein Edelmetallgegenstand aufweist. In den meisten Staaten gibt es Vorschriften, die die verpflichtende Anbringung bestimmter Punzen auf Edelmetallgegenständen vorsehen.

Edelmetallgegenstände tragen (je nach Vorschrift des betreffenden Staates) sehr oft eine oder mehrere der folgenden Punzen:

Feingehaltspunze (Feingehaltszahl)
Die Feingehaltszahl gibt den Feingehalt (d.h. den tatsächlichen Anteil des Edelmetalles in der Legierung) an. Normalerweise wird der Feingehalt in Tausendteilen angegeben (z.B. die Feingehaltszahl "585" auf einem Goldgegenstand bedeutet einen Goldanteil von 585 Tausendteilen Gold in der Legierung). In einigen Staaten wird der Feingehalt auch in Karat angegeben, diesfalls bedeuten z.B. "14 ct" 14 Karat Gold.

Erzeugerpunze (Namenspunze, Fabriks- oder Firmenzeichen)
Die Erzeugerpunze bezeichnet den Hersteller eines Edelmetallgegenstandes. Viele Staaten haben eigene Punzenregister, in welchen alle Erzeuger ihres Landes registriert sind.

Amtspunze bzw. Punze einer kontrollierenden unabhängigen Prüfstelle
Es gibt Länder, die die verpflichtende (oder freiwillige) Kontrolle von Edelmetallgegenständen durch eine unabhängige (oft auch staatliche) Stelle vorsehen. Zum Zeichen der erfolgten Überprüfung des Gegenstandes wird die Punze der Prüfstelle angebracht.

Jahreszahl
In einigen Staaten (z.B. Großbritannien oder Niederlande) wird auf den Edelmetallgegenständen auch das Jahr der Erzeugung angegeben.

Verantwortlichkeitspunze
Die Verantwortlichkeitspunze ist ein Begriff des österreichischen Punzierungsgesetzes. Aus der Verantwortlichkeitspunze ist der in Österreich für die Prüfung und Punzierung eines Edelmetallgegenstandes Verantwortliche ersichtlich. Bei Erzeugern gilt die Erzeugerpunze als Verantwortlichkeitspunze. Importeure oder Pfandleih- und Versteigerungsanstalten, die ebenfalls für die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen verantwortlich sind, müssen eine eigene Punze registrieren lassen.

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