Punzierungskontrolle

Die Aufsicht über das Punzierungswesen ist Aufgabe des Zollamtes Wien. Die Einhaltung der punzierungsgesetzlichen Vorschriften wird durch Punzierungskontrollorgane im Wege der Nachschau in den Betrieben und Verkaufsstellen überprüft. Dabei werden auch Stichproben von Edelmetallgegenständen zur Feingehaltsüberprüfung durch die Punzierungskontrollorgane gezogen.

Allfällige Übertretungen der gesetzlichen Vorschriften werden von den Punzierungskontrollorganen bzw. von den Bezirksverwaltungsbehörden sowie Bundespolizeidirektionen bestraft.

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