Generalsekretariat

Das Generalsekretariat ist direkt der Bundesministerin für Finanzen zugeordnet und koordiniert die Arbeit der Sektionen.

Zentrale Aufgabe des Generalsekretärs ist die zusammenfassende Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen gehörenden Geschäfte. Dazu zählen insbesondere strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben, Personal, Interne Revision sowie Verwaltungsentwicklung des Ressorts. Die Abteilung Interne Revision ist direkt dem Generalsekretär unterstellt.

Folgende Agenden sind unmittelbar dem Generalsekretär vorbehalten:

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