Sektion VI Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht

Die Sektion VI nimmt Kernaufgaben der Steuerpolitik wahr – erarbeitet strategische legistische Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene – sie ist Garant für einen bundesweiten einheitlichen Vollzug.

SC Mag. Heinrich Treer


Sektionschef Dr. Heinrich Treer

Die umfassenden und tief greifenden Reforminitiativen im nachgeordneten Bereich (Finanz- und Zollämter), die Auflösung der Finanzlandesdirektionen und gleichzeitige Installierung einer Steuer- und Zollkoordination (SZK), die Zusammenführung des gesamten Zollbereiches mit dem Steuerbereich, sowie die auf globaler und EU-Ebene rasant zunehmende Bedeutung der Steuerpolitik und des Internationalen Steuerrechts (z.B. flat-tax, Steuerharmonisierung etc.) haben aufgezeigt, dass das derzeit vorhandene organisatorische Rahmenwerk, durch die Schaffung einer neuen Sektion für Steuerpolitik und materielles Steuerrecht, eine noch effektivere und effizientere Aufgabenwahrnehmung ermöglicht. Die Sektion VI übt mit ihren sieben Abteilungen im BMF und den fünf Fachbereichen in der SZK die Kernaufgaben Steuerpolitik, Einkommen- und Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gebühren und Verkehrsteuern, Steuerschätzung, Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung, aus.

Strategische Zielsetzungen

Tätigkeitsportfolio der Sektion Steuerpolitik und materielles Steuerrecht

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