Pröll: "Expertengruppe eingesetzt für neue Veranlagungsregeln der öffentlichen Hand"

"Postmarktgesetz stellt Versorgung sicher - Mindestsicherung: einheitliche Lösung - Endspurt bei Austrian Airlines – Mehr Sicherheit im Pensionskassensystem"

Presseinformation, 28.Juli 2009

Wien (BMF) - "Wir haben heute außer Streit gestellt, dass selbstverständlich auch in Zukunft Steuergeld veranlagt werden soll. Das ist richtig und dient einzig und alleine dem Zweck, den Steuerzahlern Geld zu ersparen. Klar ist aber auch, dass wir bessere Regeln in Bezug auf die Veranlagungen brauchen. In Zukunft dürfen beispielsweise nicht nur Rating-Agenturen zur Bewertung herangezogen werden. Eine Arbeitsgruppe, die ich heute eingesetzt habe, wird nun im Finanzministerium ein Instrumentarium zur Risikominimierung ausarbeiten. Das ist keine politische Aufgabe, sondern muss von Experten erledigt werden", sagte Finanzminister Josef Pröll nach dem heutigen Ministerrat.

Die Arbeitsgruppe werde ihre Arbeit sofort aufnehmen und Ende September ein Ergebnis vorlegen. Zwar hat der Rechnungshof der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur generell ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt - seit dem Jahr 2000 wurden durch die ÖBFA rund 3 Milliarden Euro Steuergeld gespart - und die Verantwortlichen haben 2007 absolut richtig gehandelt, es gehe jedoch darum "den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bei größtmöglicher Sicherheit Erträge zu ermöglichen". Die Arbeitsgruppe ist aus absolut unabhängigen und anerkannten Experten zusammengesetzt: Univ.Prof. Dr. Stefan Pichler (WU Wien) als Vorsitzender sowie Mag. Willi Hemetsberger (ehem. Bank-Austria Vorstand), Dr. Christian Plas (Nachhaltigkeits- und CSR-Experte), Dr. Martha Oberndorfer (Geschäftsführung ÖBFA), Dr. Wolfgang Duchatczek (OeNB) und Dr. Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur).

Postmarktgesetz stellt Versorgung sicher

"Mit dem heute beschlossenen Postmarktgesetz haben wir eine gute Einigung im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Versorgung des ländlichen Raumes und der Bevölkerung erzielt", so Pröll. Es werde sichergestellt, dass zumindest 1650 Poststellen in Österreich eingerichtet sind und "kein einziges Postamt darf geschlossen werden, wenn nicht durch einen Postpartner vollwertiger Ersatz geboten werden kann".

Mindestsicherung: einheitliche Lösung

Die Mindestsicherung soll ab 1. September 2010 gelten, wodurch ein Jahr Vorbereitungszeitraum bleibt. Dazu Pröll: "Unser Ziel ist eine einheitliche, österreichweite Lösung, um mit dem derzeitigen Fleckerlteppich abzuschließen. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll jedoch keine soziale Hängematte sein, sondern vielmehr auch Anreize bieten, um wieder in das Berufsleben einzusteigen". Der Finanzminister gehe davon aus, dass ein umfassendes Modell im Sinne einer klaren sozialen Absicherung rechtzeitig vorliegen werde. "Jetzt geht es in erster Linie darum, gemeinsam mit allen Ländern zu verhandeln und eine einheitliche Lösung zu finden", betonte Pröll.

Endspurt bei Austrian Airlines

"Die starren Fronten in der Frage Austrian Airlines sind seit dem Wochenende stark in Bewegung gekommen. Wir waren laufend in Kontakt mit der Kommission und ich werde auch weiterhin dafür kämpfen, um die bestmögliche Lösung für die Mitarbeiter der AUA, für unseren Wirtschaftsstandort und auch für die Steuerzahler zu erzielen. Die Ziellinie ist in Sicht, jedoch ist ein ‚Endspurt’ notwendig", so der Finanzminister. Er sei optimistisch, dass es bald zu einem guten Abschluss der Gespräche komme.

Mehr Sicherheit im Pensionskassensystem

Die weltweite Finanzkrise habe gezeigt, dass auch im Pensionskassensystem Schwachstellen beseitigt und Risiken minimiert werden müssen. Pröll: "Das Pensionskassensystem wurde aus gutem Grund eingeführt, es darf jetzt nicht wieder auf ein staatliches System mit Steuergeldzuschüssen rückgeführt werden". Vielmehr sollen künftig Pensionskassen eigene Veranlagungs- und Risikogemeinschaften einrichten, um "Schaden von Beitragszahlern fern zu halten." Im Rahmen dieser Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) gilt eine Mindestgarantie - Anwarter sollen künftig vor Pensionsantritt in die VRG wechseln und so in Genuss der Mindestgarantie kommen. Die für die Bedeckung der Garantie erforderlichen Leistungen sind durch die Pensionskassen bzw. deren Eigentümer aufzubringen. "Die Beitragszahler müssen diese Garantien nicht bezahlen! Dadurch bekommt das Pensionskassensystem mehr Sicherheit, mehr Planbarkeit und mehr Transparenz", erklärte Pröll.

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