Steuervergleichsrechner 2003 2004 2005

Hinweise zum Steuervergleichsrechner

Der Steuervergleichsrechner ermittelt die Lohn- bzw Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2005 ausgehend von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage. Die Steuerentlastung, welche sich durch die Anhebung des Pendlerpauschales ab 1.1.2004 ergibt, ist dabei nicht berücksichtigt.

Bei Schritt A wird ausgewählt, ob die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer berechnet werden soll.

Lohnsteuer

Zur Berechnung der Lohnsteuer besteht die Möglichkeit, die monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage direkt bei Schritt C einzugeben. Diese entnehmen Sie Ihrer monatlichen Lohn- bzw Gehaltsbescheinigung. Wenn Ihnen Ihre Lohnsteuerbemessungsgrundlage nicht bekannt ist, kann diese unter Schritt B ermittelt werden. Dabei wird der Sozialversicherungstarif 2004 herangezogen. Die Prozentsätze für Angestellte, Arbeiter und ASVG Pensionisten sind bereits vorgegeben, ein davon abweichender SV-Beitrag kann als Prozentsatz oder fester Betrag eingegeben werden. Die SV-Höchstbeitragsgrundlage (Stand 2004) wird bei den voreingestellten und benutzerdefinierten Prozentsätzen berücksichtigt.

Einkommensteuer

Zur Berechnung der Einkommensteuer geben Sie das zu versteuernde Jahreseinkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ein.

Hinweise zur "Negativsteuer" gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988

Die Negativsteuer ist in jedem Fall beim Finanzamt zu beantragen und wird nicht bei der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt.

Haftungsausschluss

Das Bundesministerium für Finanzen schließt für den "Steuervergleichsrechner 2003 2004 2005" jegliche Haftung - mit Ausnahme der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz - auf Grund der Unentgeltlichkeit aus. Dieses Programm dient der anschaulichen und unverbindlichen Information über die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen auf Grund der Steuerreform 2005.

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