Motorbezogene Versicherungssteuer

Rechtsgrundlage der motorbezogenen VersSt ist das Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) in der derzeit geltenden Fassung. Das VersStG enthält Bestimmungen über die motorbezogene VersSt in

Der motorbezogenen VersSt unterliegen

Die motorbezogene VersSt ist zusätzlich zu der vom Versicherungsentgelt (Prämie) für die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung zu berechnenden 11 %igen VersSt zu entrichten. Sie besteht in einem festen Betrag, dessen Höhe vom jeweils versicherten Kraftfahrzeug und dem Zeitraum, für den die Versicherungsprämie entrichtet wird, abhängt und teilt grundsätzlich das rechtliche Schicksal der für die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung zu berechnenden VersSt, weil sie Teil der Versicherungsprämie ist.

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