FAQ zur NOVA

Erfolgt der Bonus/Malus-Zuschlag per Rechnungsdatum, mit dem Zeitpunkt Übernahme des Fahrzeuges oder mit dem Tag der Zulassung?

Der Bonus/Malus ist Teil der NoVA, sodass sich die NoVA um den entsprechenden Betrag erhöht bzw. vermindert. Entscheidend ist bei der Lieferung daher der Tag der Lieferung.

Welcher Wert bildet beim Eigenimport den "gemeinen Wert"?

Der gemeine Wert wird errechnet aus dem Mittelwert der inländischen Eurotaxnotierungen, also dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer und ohne NoVA.

Was ist ein Vorführkraftfahrzeug?

Ein Vorführkraftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das ein Fahrzeughändler in einem Zeitraum von etwa 6 Monaten bis zu maximal einem Jahr zu Vorführzwecken verwendet, um Kunden die Vorzüge einer bestimmten Type zu präsentieren.

Was bedeutet der MVEG-Zyklus im Zusammenhang mit der NoVA-Berechnung?

MVEG ist die Abkürzung für Motor Vehicle Emission Group. Dieser Wert gibt den Treibstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen nach einer standardisierten Berechnungsmethode an. Der errechnete Gesamtverbrauch dient als Basis für die Ermittlung der Höhe der NoVA.

Wie ist bei der Änderung des begünstigten Verwendungszwecks vorzugehen?

Bei der Lieferung eines bisher begünstigten Fahrzeuges (zB. Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeugs an eine Privatperson) entsteht die Steuerpflicht mit der Lieferung an die Privatperson, Bemessungsgrundlage für die NoVA ist das Entgelt.

Bei einer sonstigen Änderung der begünstigten Nutzung (zB. Entnahme des Fahrschulkraftfahrzeuges durch den/die BesitzerIn der Fahrschule) entsteht die Steuerpflicht vom gemeinen Wert des Fahrzeuges beim/bei der FahrschulbesitzerIn.

Nach Entrichtung der NoVA wird die Sperre in der Genehmigungsdatenbank durch das Finanzamt aufgehoben.

Übernahme eines Diplomatenfahrzeugs

Das Fahrzeug kann erst zugelassen werden, wenn die NoVA entrichtet worden ist und eine Freigabe in der Genehmigungsdatenbank erfolgt ist.

Ein Fahrzeug wird durch einen Händler in das Ausland verbracht. Welche Vorgangsweise ist obligatorisch?

Voraussetzung für die Vergütung der NoVA vom gemeinen Wert ist die Bekanntgabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des betreffenden Fahrzeugs im Vergütungsantrag. Als Nachweis der Ausfuhr kann eine erfolgte ausländische Zulassung gelten. In der Genehmigungsdatenbank wird eine Sperre vorgenommen.

NoVA bei Rennautos und Motocross-Motorräder

Unterbleibt bei Rennautos und Motocross-Motorrädern eine Zulassung, ist eine Vergütung der NoVA vorgesehen. Vergütungsanträge sind beim jeweils zuständigen Finanzamt einzubringen.

Wann hat ein Antrag auf Freigabe der Fahrzeugidentifikationsnummer in der Genehmigungsdatenbank zu erfolgen?

Wann hat ein Antrag auf SPERRE der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) in der Genehmigungsdatenbank zu erfolgen?

Dieser Antrag hat unverzüglich in folgenden Fällen zu erfolgen, d.h. bereits vor Auslieferung bzw. Überlassung der für eine Zulassung notwendigen Dokumente an den Erwerber bzw. dessen Beauftragten:

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