Liste - Stand 31. Dezember 2009

Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen Sinne des § 4 a Z. 1 lit. d oder e EStG 1988

Gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes festgestellt wurde, einmal jährlich im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen.

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen