Quellensteuerformulare von DBA-Partnerstaaten

Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, auch die für die DBA-konforme Entlastung von ausländischer Quellensteuer erforderlichen Formulare anzubieten. Dieses zusätzliche Service ist jedoch davon abhängig, dass die ausländischen Finanzverwaltungen diese Formulare ihrerseits dem Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung stellen. Soweit diese Formulare vorhanden sind, können diese hier heruntergeladen werden.  

 Staat

Formular

Argentinien

Quellensteuerentlastung  

Armenien

Quellensteuerentlastung  

Aserbaidschan

Quellensteuerentlastung

Australien

Eine Entlastung an der Quelle wird automatisch gewährt, wenn der Einkünfteempfänger die auszahlende Stelle über den Ansässigkeitsstaat, mit welchem ein DBA abgeschlossen wurde, in Kenntnis setzt.

Belgien

Antrag auf Quellensteuerreduktion oder-befreiung für Zinsen

Antrag auf Quellensteuerreduktion oder-befreiung für Dividenden

Antrag auf Quellensteuerreduktion oder-befreiung für Lizenzbegühren

Information

Brasilien

Formular zur Rückerstattung der Quellensteuer

Information

Bulgarien

Antrag auf Entlastung

China

Antrag auf Behandlung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland

Entlastung an der Quelle  

Dänemark

Quellensteuerentlastung   

Estland

Quellensteuerentlastung

Die österreichischen Formulare können ebenso verwendet werden

Guide über die Besteuerung von Nichtansässigen

Finnland

Ansässigkeitsbescheinigung

Antrag auf Quellensteuerrückerstattung

Information

Bescheinigung für Dividenden aus Finnland

Frankreich

Antrag auf Quellensteuerrückerstattung

Numéro d'imprimé 5000 – Ansässigkeitsbescheinigung

Numéro d'imprimé 5001 – Anhang zu Numéro d'imprimé 5000, Antrag auf Quellensteuerrückerstattung für Dividenden

Numéro d'imprimé 5002 – Anhang zu Numéro d'imprimé 5000, Antrag auf Quellensteuerrückerstattung für Zinsen

Numéro d'imprimé 5003 – Anhang zu Numéro d'imprimé 5000, Antrag auf Quellensteuerrückerstattung für Lizenzgebühren

 

Griechenland

Antrag auf Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens

Antrag auf Rückerstattung

Großbritannien

Quellensteuerentlastung – natürliche Personen

Quellensteuerentlastung – juristische Personen

Antrag für einen DBA-Pass

Indonesien

Zusammenfassung der neuen indonesischen Richtlinien zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Formular DGT 1
Formular DGT 2

Irland

Quellensteuerentlastung/rückerstattung

Israel

Quellensteuerentlastung

Ansässigkeitsbescheinigung

Bestätigung über die eingezahlte Steuer

Italien

Quellensteuerentlastung Zinsen

Quellensteuerentlastung Lizenzen

Quellensteuerentlastung Dividenen

Japan

Dividenden

Zinsen

Lizenzgebühren

Beschäftigte

Kanada

Internationale Formulare

Steuerbares kanadisches Vermögen von in Kanada Nichtansässigen

Anwendbarer Steuersatz der part XIII - Steuer

Die Einkommensteuer Nichtansässiger

Kasachstan

Antrag auf Rückerstattung

Antrag auf Entlastung/Reduktion

Kroatien

Quellensteuerentlastung

Lettland

Quellensteuerentlastung 

Information

Liechtenstein

Die Formulare des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen werden verwendet.

Litauen

Antrag auf Reduktion oder Befreiung

Rückerstattungsantrag

Bestätigung über den Erhalt und die Besteuerung von Einkommen in Litauen

Informationen zum Ausfüllen der Formulare

Luxemburg

Quellensteuerentlastung

Malaysia

Eine DBA-Entlastung an der Quelle kann mittels Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung erreicht werden. Für eine Quellensteuerrückerstattung müssen folgende Dokumente/Informationen vorgelegt werden:
- Gründe für das Rückersatttungsprozedere
- Ansässigkeitsbescheinigung des Einkünfteempfängers
- Originalbeleg der bezahlten Quellensteuer
- Bankdaten des Einkünfteempfängers
- Rechnung und Transferbeleg der Zahlung
- Nachweis, dass die DBA-Voraussetzungen erfüllt sind

Informationen

C.P.37

C.P.37A

C.P.37D

Public Ruling no. 4/2005 "Withholding Tax on Special Classes of Income"

Malta

Anträge auf Quellensteuerentlastung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen können schriftlich an den Commissioner of Inland Revenue, Floriana, Malta, gerichtet werden.

Mazedonien DBA-Entlastung Dividenden

Neuseeland

Eine Entlastung an der Quelle kann erfolgen, wenn die auszahlende Stelle über die Ansässigkeit des Einkünfteempfängers informiert wird

Quellensteuerentlastung

Niederlande

Quellensteuerentlastung oder Rückerstattung

KOB für Pensionisten

Pakistan

Notification (Income Tax) S.R.O. 619 (I)/2006

Income Tax Ordinance 2001 (updated 30.06.2006)

Philippinen

Antrag auf Entlastung einer Doppelbesteuerung Formular 0901

Antrag auf Entlastung einer Doppelbesteuerung Formular 1928

Zusätzliche erforderliche Dokumente:

1. Original copy of sworn Statement providing Information on whether the issue/s or transaction subject of the request is under investigation, ongoing audit, administrative protest, claim for refund or issuance of tax credit certificate, collection proceedings, or a judicial appeal of the taxpayer/s involved; and

2. Copy of BIR Form No. 0605 covering the payment of the processing and certification fee for the above application which must be paid in the revenue district office having Jurisdiction over the place of business of domestic corporation (please refer to Revenue Memorandum No. 30- 02).

3. Original copy of a duly notarized certificate of the Corporate Secretary ofthe Philippine corporation showing the following Information:
a) number and value of the shares of stock of the seller as of the date of transaction;
b) seiler's percentage of ownership as of the date of transaction;
c) acquisition date(s) of the said shares; and
d) mode(s) of acquisition thereof.

4. Copy of BIR Form No. 2000 (Documentary Stamp Tax Return) and the corresponding official receipt covering the payment of the documentary stamp tax by either of the contracting parties on the subject transaction; and

5. Certified copy of the subject stock certificates (with back portion) in the name of the seller.

Portugal

Quellensteuerentlastung

Quellensteuerentlastung iZmd Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie 2003/49/EC

Rumänien

Durch die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung bei der auszahlenden Stelle kann eine Entlastung an der Quelle erfolgen.

Eine Quellensteuerrückerstattung wird gewährt, sofern der auszahlenden Stelle ein entsprechender Antrag – überprüft durch die zuständige rumänische Behörde – vorgelegt wird.

Antrag juristische Personen

Antrag natürliche Personen

Bescheinigung juristische Personen

Bescheinigung natürliche Personen

Serbien

In Serbien ansässige Personen - Laufendes Jahr

In Serbien ansässige Personen - Vorjahre

In Österreich ansässige Personen - Laufendes Jahr

In Österreich ansässige Personen - Vorjahre

Singapur

Antrag auf Entlastung

Antrag auf Befreiung

Slowakei

Eine Entlastung an der Quelle kann durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung (das österreichische Formular ZS-A kann hierzu verwendet werden) an den Zahler der Einkünfte beantragt werden.

Slowenien

Quellensteuerentlastung

Spanien

Quellensteuerentlastung

Antrag auf Rückerstattung

Antrag auf Ermässigung

Schweden

Information

Quellensteuerentlastung/rückerstattung

Schweiz

Antrag auf Rückerstattung

Thailand

Quellensteuerentlastung

Tschechien

Eine Entlastung an der Quelle kann durch Vorlage der im Folgenden angeführten Dokumente an die auszahlende Stelle erreicht werden:

- Ansässigkeitsbescheinigung

- Erklärung des Einkünftebeziehers , dass er/sie der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist und dass die Einkünfte nach österreichischem Recht als Einkünfte dieser Person angesehen werden und

- Nachweise, dass alle anderen geforderten Bedingungen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen erfüllt sind.

Türkei

DBA-Entlastung, sowohl Entlastung an der Quelle, als auch Rückerstattung türkischer Quellensteuern, wird in der Türkei bei Vorlage einer offiziell übersetzten Ansässigkeitsbescheinigung gewährt.

Offizielle Formulare stehen hierfür nicht zur Verfügung. Quellensteuerrückerstattungsanträge können beim zuständigen türkischen Finanzamt gestellt werden.

Ukraine

Eine Entlastung von der Quellensteuer kann durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheingung bei der die Steuer einbehaltenden Stelle erfolgen.

Rückerstattungsanträge müssen beim “state tax body service” am Ort der Ansässigkeit der die Steuer einbehaltenden Stelle eingereicht werden

Resolution of the Cabinet of Ministers of Ukraine No. 470

USA

Quellensteuerentlastung

Information

Quellensteuerbefreiung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (und bestimmter selbständiger Arbeit) von Nichtansässigen

Formular 8233

Ausfüllhilfe für Formular 8233

Einkommensteuererklärung für in den USA Nichtansässige (zur Quellensteuerrückerstattung)

Formular 1040 NR

Ausfüllhilfe für Formular 1040 NR

Einkommensteuererklärung für bestimmte in den USA Nichtansässige (zur Quellensteuerrückerstattung)

Formular 1040 NR-EZ

Ausfüllhilfe für Formular 1040 NR-EZ

Steuerbuch

Tax Guide 2007

Weißrussland

Antrag auf Quellensteuerreduktion oder-befreiung (Entlastung)

Quellensteuerrückerstattung

Zypern

Rückerstattungsantrag/Entlastung an der Quelle (Form I.R. 156A/98)

 

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