Vorsteuererstattungsverfahren ab 1.1.2010

Ab 1.1.2010 kommt es in Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/9/EG zu einer Umstellung des Vorsteuererstattungsverfahrens für österreichische Unternehmer sowie für Unternehmer aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet.

Hinweis: Für Drittlandsunternehmer tritt hingegen, abgesehen von der Anpassung der Mindesterstattungsbeträge, keine Änderung ein.

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