UID-Nummer/Binnenmarkt

Wenn Sie als österreichischer Unternehmer in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern in anderen EU-Mitgliedstaaten treten, brauchen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer). Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über alle Rechte und Pflichten, die mit der UID verbunden sind. Dazu kommen Tipps zur konkreten Handhabung.

Anmerkung: Die UID, die dem Unternehmen vom Finanzamt erteilt wurde, ist als zusätzliches Rechnungsmerkmal anzugeben. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Umsatzsteuer-Finanzamt. Die folgenden Informationen behandeln grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung der UID im Binnenmarkt!

Übermittlung der Zusammenfassende Meldung über FinanzOnline ab 1. Quartal 2004

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