Betriebseinnahmen


Das Gegenstück zu den Betriebsausgaben bilden die Betriebseinnahmen. Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Zugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen, die durch das Unternehmen veranlasst sind. Daher fallen nicht nur Einnahmen aus Ihrer eigentlichen betrieblichen Tätigkeit (die erzielten Umsätze) darunter, sondern auch beispielsweise Einnahmen aus Hilfsgeschäften – wie Anlagenverkäufe – oder aus Versicherungsentschädigungen, aber auch geringfügige Zuwendungen von Geschäftsfreunden/Geschäftsfreundinnen bzw. Kunden/Kundinnen oder Patienten/Patientinnen (z. B. Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen).

Im Einzelnen gehören zu den Betriebseinnahmen insbesondere: 

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