Elektronische Steuererklärung


Leistungen und Vorteile von FinanzOnline
Anmeldung zu FinanzOnline
Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline
Anonyme Steuerberechnung
Online-Zahlung
Elektronische Bescheidzustellung
Infos über FinanzOnline

Mit FinanzOnline kommt das Amt zur Unternehmerin und zum Unternehmer. Sie können Ihre Amtswege per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus, rund um die Uhr erledigen.

Allgemeine und zielgruppenspezifische Infos zum Online-Verfahren finden Sie auf unserer Website unter "E-Government". In FinanzOnline selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Änderungen werden in Form von News bekannt gegeben. Für alle Fragen zu FinanzOnline steht Ihnen eine telefonische Auskunftshotline unter 0810/22 11 00 von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 18.00 Uhr österreichweit zum Ortstarif zur Verfügung.

Für den Einstieg stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:


Leistungen und Vorteile von FinanzOnline


Anmeldung zu FinanzOnline

Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden.

Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur bei einem Finanzamt durchgeführt werden. Die gesellschaftsrechtliche Vertreterin oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (zB Vorständin/Vorstand, Geschäftsführerin/Geschäftsführer) oder eine Bevollmächtigte bzw. ein Bevollmächtigter hat im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen beim Finanzamt vorzulegen:


Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Außerdem ist die Abgabe der Steuererklärung am Papierformular jenen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 30.000 € nicht übersteigt. Für Steuererklärungen betreffend das Jahr 2010 gilt als Grenze noch der Vorjahresumsatz von 100.000 €.

Beilagen

Beilagen, Belege und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind nicht mehr anlässlich der Erklärungsabgabe zu übermitteln, sondern nur noch über Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Bewahren Sie Ihre Belege jedoch sieben Jahre lang auf.

Achtung:

Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen können gemeinsam mit der Steuererklärung ebenfalls elektronisch über FinanzOnline eingebracht werden. Bilanzierende Unternehmerinnen und Unternehmer, die das nicht wünschen, haben diese Beilagen anlässlich der Steuererklärung nach wie vor in Papier an das Finanzamt zu senden.


Anonyme Steuerberechnung

Eine Steuerberechnung können Sie entweder im Zug der elektronischen Steuererklärung über FinanzOnline oder anonym auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen kostenlos über die Rubrik "Tools", Steuerberechnung, durchführen.


Online-Zahlung

Damit kann die Unternehmerin oder der Unternehmer die elektronische Zahlung über einen bestehenden Online-Banking-Zugang veranlassen (wird derzeit allerdings nicht von allen Banken unterstützt). Insbesondere gemeldete Selbstbemessungsabgaben und Vorauszahlungen lassen sich auf diese Weise gleich entrichten.


Elektronische Bescheidzustellung

Auf Wunsch können Bescheide mittels FinanzOnline elektronisch in Ihre DataBox („elektronischer Briefkasten“) zugestellt werden. Voraussetzung ist die Aktivierung der elektronischen Zustellung in FinanzOnline (Eingaben/Zustellungen).


Infos über FinanzOnline

Allgemeine und zielgruppenspezifische Infos zum Online-Verfahren finden Sie auf unserer Website unter "E-Government". In FinanzOnline selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Änderungen werden in Form von News bekannt gegeben.

Bei Fragen zu Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Hinweis

Wir haben für Sie auch Folder zu FinanzOnline aufgelegt. Sie können die Folder kostenlos unter der Rubrik „Services“ Publikationen bestellen oder in der aktuellen Fassung herunterladen.

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