Elektronische Steuererklärung
Leistungen und Vorteile von FinanzOnlineAnmeldung zu FinanzOnlineAbgabe der Steuererklärungen über FinanzOnlineAnonyme SteuerberechnungOnline-ZahlungElektronische BescheidzustellungInfos über FinanzOnline
Mit FinanzOnline kommt das Amt zur Unternehmerin und zum Unternehmer. Sie können Ihre Amtswege per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus, rund um die Uhr erledigen.
Allgemeine und zielgruppenspezifische Infos zum Online-Verfahren finden Sie auf unserer Website unter "E-Government". In FinanzOnline selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Änderungen werden in Form von News bekannt gegeben. Für alle Fragen zu FinanzOnline steht Ihnen eine telefonische Auskunftshotline unter 0810/22 11 00 von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 18.00 Uhr österreichweit zum Ortstarif zur Verfügung.
Für den Einstieg stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Leistungen und Vorteile von FinanzOnline
- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtsweg per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus
- Keine spezielle Software
- Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
- Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von unternehmensbezogenen Grunddaten, wie zB Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
- Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos und Steueraktes (zB Kontostand, Lohnzettel)
- Abruf der Jahreszusammenstellung
- Bescheidzustellung in den persönlichen elektronischen Briefkasten (DataBox) inkl. E-Mail-Verständigung
- Bescheidänderungen (Berufungen, …)
- Abfrage der UID-Nummer
- Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer
- Eigenverantwortliche BenutzerInnenverwaltung
- Anonyme Steuerberechnung
- Späterer Abgabetermin für Jahreserklärungen: 30. Juni des Folgejahres (statt 30. April des Folgejahres)
- Fristverlängerungsantrag
- Elektronische Steuererklärungen (auch UVA)
- Meldung der Selbstbemessungsabgaben und direkte Veranlassung der elektronischen Zahlung (EPS)
- Zahlungserleichterungsansuchen
- Rückzahlungsantrag
- Vorsteuererstattung (VAT_Refund)
- Sonstige Anträge (zB Änderung von Vorauszahlungen, diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
Anmeldung zu FinanzOnline
Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur bei einem Finanzamt durchgeführt werden. Die gesellschaftsrechtliche Vertreterin oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (zB Vorständin/Vorstand, Geschäftsführerin/Geschäftsführer) oder eine Bevollmächtigte bzw. ein Bevollmächtigter hat im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen beim Finanzamt vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular FON 1
- Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (zB Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
- amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass)
Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Außerdem ist die Abgabe der Steuererklärung am Papierformular jenen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 30.000 € nicht übersteigt. Für Steuererklärungen betreffend das Jahr 2010 gilt als Grenze noch der Vorjahresumsatz von 100.000 €.
Beilagen
Beilagen, Belege und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind nicht mehr anlässlich der Erklärungsabgabe zu übermitteln, sondern nur noch über Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Bewahren Sie Ihre Belege jedoch sieben Jahre lang auf.
Achtung:
Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen können gemeinsam mit der Steuererklärung ebenfalls elektronisch über FinanzOnline eingebracht werden. Bilanzierende Unternehmerinnen und Unternehmer, die das nicht wünschen, haben diese Beilagen anlässlich der Steuererklärung nach wie vor in Papier an das Finanzamt zu senden.
Anonyme Steuerberechnung
Eine Steuerberechnung können Sie entweder im Zug der elektronischen Steuererklärung über FinanzOnline oder anonym auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen kostenlos über die Rubrik "Tools", Steuerberechnung, durchführen.
Online-Zahlung
Damit kann die Unternehmerin oder der Unternehmer die elektronische Zahlung über einen bestehenden Online-Banking-Zugang veranlassen (wird derzeit allerdings nicht von allen Banken unterstützt). Insbesondere gemeldete Selbstbemessungsabgaben und Vorauszahlungen lassen sich auf diese Weise gleich entrichten.
Elektronische Bescheidzustellung
Auf Wunsch können Bescheide mittels FinanzOnline elektronisch in Ihre DataBox („elektronischer Briefkasten“) zugestellt werden. Voraussetzung ist die Aktivierung der elektronischen Zustellung in FinanzOnline (Eingaben/Zustellungen).
Infos über FinanzOnline
Allgemeine und zielgruppenspezifische Infos zum Online-Verfahren finden Sie auf unserer Website unter "E-Government". In FinanzOnline selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Änderungen werden in Form von News bekannt gegeben.
Bei Fragen zu Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Hinweis
Wir haben für Sie auch Folder zu FinanzOnline aufgelegt. Sie können die Folder kostenlos unter der Rubrik „Services“ Publikationen bestellen oder in der aktuellen Fassung herunterladen.