Elektronische Steuererklärung
Leistungen und Vorteile von FinanzOnlineAnmeldung zu FinanzOnlineAbgabe der Steuererklärungen über FinanzOnlineBeilagenBitte beachten SieAnonyme SteuerberechnungOnline-ZahlungElektronische BescheidzustellungBitte beachten SieInfos über FinanzOnlineHinweis
Mit FinanzOnline kommt das Amt zum/zur UnternehmerIn. Sie können Ihre Amtswege per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus, rund um die Uhr erledigen. Für den Einstieg stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Leistungen und Vorteile von FinanzOnline
- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtsweg per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus
- Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von unternehmensbezogenen Grunddaten, wie z. B. Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
- Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos und Steueraktes (z. B. Kontostand, Lohnzettel)
- Abruf der Jahreszusammenstellung
- Bescheidzustellung in den persönlichen elektronischen Briefkasten (DataBox) inkl. E-Mail-Verständigung
- Bescheidänderungen (Berufungen, …)
- Abfrage der UID-Nummer
- Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer
- Eigenverantwortliche BenutzerInnenverwaltung
- Anonyme Steuerberechnung
- Späterer Abgabetermin für Jahreserklärungen: 30. Juni des Folgejahres (statt 30. April des Folgejahres)
- Fristverlängerungsantrag
- Zahlungserleichterungsansuchen
- Rückzahlungsantrag
- Sonstige Anträge (z. B. Änderung von Vorauszahlungen, diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
- Keine spezielle Software
- Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
Anmeldung zu FinanzOnline
Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur bei einem Finanzamt durchgeführt werden. Die/der gesellschaftsrechtliche Vertreterin/Vertreter (z. B. Vorständin/Vorstand, Geschäftsführerin/Geschäftsführer) oder eine/ein Bevollmächtigte/Bevollmächtigter hat im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen beim Finanzamt vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular FON 1,
- Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z. B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
- amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass).
Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Außerdem ist die Abgabe der Steuererklärung am Papierformular jenen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 € nicht übersteigt.
Beilagen
Beilagen, Belege und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind nicht mehr anlässlich der Erklärungsabgabe zu übermitteln, sondern nur noch über Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Bewahren Sie Ihre Belege jedoch sieben Jahre lang auf.
Bitte beachten Sie
Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen können gemeinsam mit der Steuererklärung ebenfalls elektronisch über FinanzOnline eingebracht werden. Bilanzierende UnternehmerInnen, die das nicht wünschen, haben diese Beilagen anlässlich der Steuererklärung nach wie vor in Papier an das Finanzamt zu senden.
Anonyme Steuerberechnung
Sie können ohne Anmeldung kostenlos über die Rubrik „Tools“, Steuerberechnung oder über finanzonline.bmf.gv.at „anonyme Steuerberechnung“ dieses Service nutzen.
Online-Zahlung
Damit kann der/die UnternehmerIn die elektronische Zahlung über einen bestehenden Online-Banking-Zugang veranlassen (wird derzeit allerdings nicht von allen Banken unterstützt). Insbesondere gemeldete Selbstbemessungsabgaben und Vorauszahlungen lassen sich auf diese Weise gleich entrichten.
Elektronische Bescheidzustellung
Auf Wunsch können Bescheide mittels FinanzOnline elektronisch in Ihre DataBox („elektronischer Briefkasten“) zugestellt werden. Voraussetzung ist die Aktivierung der elektronischen Zustellung in FinanzOnline(Eingaben/Zustellungen).
Bitte beachten Sie
Der Bescheid gilt mit dem Einlangen in der DataBox als zugestellt (wesentlich für Fristenlauf, Nachzahlungen, Berufung). Geben Sie in den Grunddaten Ihre E-Mail-Adresse an, dann erhalten Sie eine Information über die Zustellung eines Bescheides in Ihre DataBox.
Infos über FinanzOnline
Allgemeine und zielgruppenspezifische Infos zum Online-Verfahren finden Sie direkt im Internet unter www.bmf.gv.at unter E-Government. In FinanzOnline selbst gibt es eine detaillierte Hilfe zum Verfahren. Änderungen werden in Form von News bekannt gegeben.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen ebenso telefonisch unter 0810 / 22 11 00 von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 18.00 Uhr österreichweit zum Ortstarif zur Verfügung.
Hinweis
Bei Fragen zu Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Wir haben für Sie auch Folder zu FinanzOnline aufgelegt. Sie können die Folder kostenlos unter www.bmf.gv.at unter der Rubrik „Services“ Publikationen bestellen oder in der aktuellen Fassung herunterladen.