Sonstige steuerliche Begünstigungen


Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge Rz1365ff
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge Rz1321ff

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge sowie die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge werden in diesem Kapitel gesondert besprochen. Zu beachten ist dabei besonders, dass die staatlich geförderte Prämie jährlich angepasst wird.


Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge Rz1365ff

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann von allen in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen, in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und wie wird sie gefördert?

Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Prämie bemisst. Im Jahr 2011 beträgt die Zukunftsvorsorgeprämie 8,5% der Beiträge, für das Jahr 2012 4,25 %. Die Prämie wird nur für Leistungen im Ausmaß von 1,53% der 36fachen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozial­versicherung (HB-SV) erstattet.

 

HB-SV

Höchst­betrag

Prämie

2011

4.200 €

2.313,36 €

8,5% = 196,64 €

2012

4.230 €

2.329,88 €

4,25 % = 99,02 €

Die Prämie wird letztmalig für jenes Kalenderjahr gutgeschrieben, in dem die oder der Steuerpflichtige erstmalig eine gesetzliche Alterspension bezieht. Zusätzlich zur Prämienförderung muss von Seiten der Zukunftsvorsorgeeinrichtung oder des Kreditinstitutes, die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgen abschließen, eine Kapitalgarantie gewährt werden.

Wo wird der Antrag für die Prämie eingebracht?

Der Antrag wird über die jeweilige Zukunftsvorsorgeeinrichtung bei der Finanzverwaltung gestellt.

Ab wann können Sie über Ihre Ansprüche verfügen?

Nach einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren (ab Einzahlung des ersten Betrages) können Sie über Ihre Ansprüche verfügen. Sie haben die Möglichkeit

  1. an ein Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl oder
  2. an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl zum ausschließlichen Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds durch Abschluss eines unwiderruflichen Auszahlungsplanes oder
  3. an eine Pensionskasse, bei der die oder der Steuerpflichtige bereits Anwartschaftsberechtigte bzw. Anwartschaftsberechtigter im Sinne des Pensionskassengesetzes ist.

Wie werden die Erträge aus den prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeeinrichtungen steuerlich behandelt?

Werden die Ansprüche in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung übertragen bzw. fließt Ihnen aus diesen Einrichtungen eine Rente zu, fällt keine Steuer an.

Was geschieht im Falle der Auszahlung der Ansprüche?

Im Falle der Auszahlung der Ansprüche sind die gutgeschriebenen Prämien zur Hälfte zurückzuzahlen und die Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25% nachzuversteuern. Zudem verlieren Sie den Anspruch auf Kapitalgarantie.


Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge Rz1321ff

Was ist die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge und wie hoch ist sie?

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge hat die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge grundsätzlich abgelöst. Wenn Sie Ihren Vertrag noch im Jahr 2003 abgeschlossen haben, können Sie die Begünstigung aber weiterhin für folgende Beiträge beanspruchen:

Neuverträge mit Pensionskassen können auch nach 2003 abgeschlossen werden und sind weiterhin prämienbegünstigt.

Die Pensionsvorsorgeprämie ist wie die Bausparprämie von der Sekundärmarktrendite abhängig. Im Jahr 2011 beträgt sie 8,5 % der Beiträge, für das Jahr 2012 4,25%. Die Höchstbemessungsgrundlage ist 1.000 €.

Wie wird die Prämie beansprucht?

Die Prämienerstattung ist mit einer Abgabenerklärung zu beantragen, welche bei der jeweiligen Vertragspartnerin bzw. beim jeweiligen Vertragspartner (bei Pensionsinvestmentfonds beim depotführenden Kreditinstitut) aufliegt. Bei mehreren Verträgen ist darauf zu achten, dass Sie die Prämienerstattung nur für die Bemessungsgrundlage von maximal 1.000 € beanspruchen.

Die Prämie wird für das Jahr erstattet, in dem die Beitragszahlung erfolgte. Beitragsvorauszahlungen ab dem 15. Dezember werden bereits für das Folgejahr anerkannt. Nachzahlungen sind hingegen nicht möglich.

Wie werden die Erträge aus den prämienbegünstigten Vorsorgeprodukten steuerlich behandelt?

Soweit die Erträge auf prämienbegünstigten Beiträgen beruhen, sind sie steuerbefreit.

Beispiel

Ein Steuerpflichtiger zahlt in einen PlF jährlich 1.500 € ein. Die Prämie wurde für 1.000 € geleistet. Das gesamte Guthaben wird als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Rentenleistungen hinsichtlich der auf 1.000 € entfallenden Vorsorgebeiträge sind steuerfrei. Die auf die restlichen 500 € entfallenden Rentenzahlungen sind steuerpflichtig.

Wie ist das Verhältnis der Vorsorgebeiträge zu den Sonderausgaben?

Beiträge zur Pensionszusatzversicherung und für den Ankauf von Anteilen an Investmentfonds stellen keine Sonderausgaben dar. Für Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen oder betrieblichen Kollektivversicherungen besteht hingegen ein Wahlrecht auf Prämie oder Sonderausgaben.

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