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Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Tipps zu kostenlosen Serviceleistungen oder zu Steuerbegünstigungen. Die Informationen basieren auf der Rechtslage ab dem Jahr 2009 und sind für die Veranlagung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2009 (früher: Jahresausgleich) anzuwenden.

Auf die Lohnsteuerrichtlinien (Diese sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen) wird im Text mit Randzahlen (Rz) verwiesen. Diese Lohnsteuerrichtlinien sowie einschlägige Verordnungen, Erlässe und alle für die Lohn- und Einkommensteuer notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Die Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung früherer Jahre entnehmen Sie bitte den jeweiligen Steuerbüchern. Diese sind unter "Publikationen" downloadbar.

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