Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit

Die Gesamtzahl der Stimmen im Rat und deren Verteilung bleiben durch den Vertrag von Lissabon unverändert. In den Schlussakten der Regierungskonferenz wurde für eine erweiterte Union von 27 Mitgliedern die Gesamtzahl der Stimmen mit 345 festgesetzt.

Stimmengewichtung im Rat mit 27 MS

Deutschland

29

Vereinigtes Königreich

29

Frankreich

29

Italien

29

Spanien

27

Polen

27

Rumänien

14

Niederlande

13

Griechenland

12

Tschechische Republik

12

Belgien

12

Ungarn

12

Portugal

12

Bulgarien

10

Schweden

10

Österreich

10

Slowakei

7

Dänemark

7

Finnland

7

Irland

7

Litauen

7

Lettland

4

Slowenien

4

Estland

4

Zypern

4

Luxemburg

4

Malta

3

Insgesamt

345

 

Bis Ende 2013 gelten für eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat noch die Anforderungen nach dem Vertrag von Nizza:

Ab 1. November 2014 gelten grundsätzlich - bis 31. März 2017 kann ein Mitglied des Rates noch eine Beschlusfassung nach den unter dem Verrag von Nizza geltenden Anforderungen beantragen - die Bestimmungen nach dem Vertag von Lissabon:

 

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