Einheitliche Europäische Akte

Die erste umfangreiche inhaltliche Weiterentwicklung der Gründungsverträge erfolgte im Jahr 1987, mit der so genannten Einheitllichen Europäischen Akte (EEA). Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Verwirklichung des Binnenmarktkonzeptes geschaffen, die gemeinschaftliche Zuständigkeit um die Bereiche "Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt", "Forschung und technologische Entwicklung" sowie "Umwelt" erweitert und die Stellung des Europäischen Parlaments im Rechtsetzungsverfahren wesentlich gestärkt. Gleichzeitig wurde die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) in "Europäische Gemeinschaft" (EG) umbenannt, wodurch symbolisch die Zielsetzung zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass die Mitgliedstaaten nicht nur wirtschaftlich sondern auch politisch zusammenwachsen.

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