Erweiterung 2004

2004 traten 10 Staaten (Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Malta, Zypern) der EU bei. Bereits vor dem Beitritt wurden die Beziehungen zwischen der EU und den Beitrittsländern vertieft, was positive Effekte für alle Beteiligten zeitigte. Insbesondere durch die gegenseitige Marktöffnung im Zuge der Ostöffnung seit 1989, die schrittweise Übernahme des EU-Rechtsbestandes schon vor dem Beitritt und die Heranführungshilfe durch die EU konnten Wirtschaftswachstum, Direktinvestitionen und Handel in den alten und neuen Mitgliedstaaten gesteigert werden. Dieser Trend setzte sich mit der Erweiterung fort. Die neuen Mitgliedstaaten werden durch ihre EU-Mitgliedschaft im wirtschaftlichen Aufholprozess unterstützt, was zur sozialen Kohäsion und (politischen) Stabilität in Europa beiträgt. Mittlerweile ist auch einer der neuen Mitgliedstaaten, nämlich Slowenien, per Jänner 2007 der Eurozone beigetreten.

Österreich profitiert sowohl von der Ostöffnung als auch von der EU-Osterweiterung im Vergleich zu den alten Mitgliedstaaten überdurchschnittlich – aufgrund seiner Lage, seiner hohen wirtschaftlichen Verflechtung und den historischen politischen Kontakten. Höheres Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätze sind die Konsequenz.

Im Beitrittsvertrag sind für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in einer Übergangsfrist von bis zu 7 Jahren Beschränkungsmöglichkeiten vorgesehen. Österreich hat auf dieser Grundlage mit allen neuen Mitgliedstaaten (Ausnahme: Malta, Zypern) Übergangsarrangements vereinbart, die den Zugang für Staatsbürger dieser Länder zum österreichischen Arbeitsmarkt bis maximal 2011 beschränken. Damit können die sich aus der Erweiterung ergebenden Anpassungen auf den Arbeitsmärkten schrittweise und flankiert erfolgen.

Durch die Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in die Zollunion reduziert sich die Menge der Zollabwicklungen um 40 %, was konkrete Einsparungen bedeutet. Die Erweiterung des Finanzbinnenmarktes erlaubt österreichischen Finanzdienstleistern, ihre in den letzten Jahren aufgebaute Position zu erweitern und zu festigen.

Im Bereich der Steuern sind unterschiedliche Konsequenzen eingetreten. Im Bereich der direkten Steuern hat die Integration den Standortwettbewerb gefördert (wobei sich Österreich mit 25 % Körperschaftssteuer gut positionierte). Dem gegenüber ist die Anwendung der Mindeststeuersätze bei den Verbrauchssteuern für Österreich vorteilhaft (größerer Spielraum für österreichischen Gesetzgeber und geringerer Einkaufstourismus). Die Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in das harmonisierte Verfahrensrecht bei indirekten Steuern steigert die Exportchancen der österreichischen Unternehmen.

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