Erweiterung 2007

Bulgarien und Rumänien traten am 1. Jänner 2007 der EU bei. Für Österreich bringt der Beitritt der beiden Länder wirtschaftliche Vorteile: der bilaterale Handel und  Direktinvestitionen wurden in den letzten Jahren erheblich gesteigert und vor allem in Rumänien sind österreichische Unternehmen bereits ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden. Damit kann Österreich von der durch die EU-Mitgliedschaft in den beiden Ländern beschleunigten Wachstumsdynamik profitieren.

Da es in einigen Bereichen noch Probleme mit der Übernahme des EU-Rechtsbestandes gibt, wurden in den Beitrittsverträgen Begleitmaßnahmen festgelegt.

So werden beide Länder in einem so genannten "Verfahren für die Zusammenarbeit und Überprüfung der Fortschritte" in den Bereichen Justizwesen sowie Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität Berichtspflichten auferlegt, bis die Kommission zum Schluss kommt, dass die beiden Länder alle Erfordernisse erfüllen.

Um sicher zu stellen, dass die Verwaltung von EU-Finanzmitteln ordnungsmäßig funktioniert und Gelder nicht missbräuchlich verwendet werden, kommen neben den allgemein anwendbaren Kontrollmechanismen (wie der Genehmigung von Programmen, die Aussetzung, Verringerung oder Widereinziehung von Zahlungen) im Agrarbereich spezielle Mechanismen zu Anwendung.

Darüber hinaus werden Übergangsmaßnahmen angewandt, bei denen die beiden neuen Mitglieder von den EU-Vorschriften abweichen können (z. B.: Beschränkung der Freizügigkeit oder des Grundstückserwerbs). Außerdem kann die Kommission die Ausfuhr von Erzeugnissen der beiden Mitgliedstaaten verbieten, wenn sie nicht mit dem Veterinär- und Pflanzenschutzrecht oder dem Lebensmittelsicherheitsrecht im Einklang stehen.

Auch eingesetzt werden können Schutzmaßnahmen, um zu garantieren, dass die Union reibungslos funktioniert. Schutzmaßnahmen können vorbeugend oder zur Behebung eines Problems eingesetzt werden, wenn andere Mittel keinen Erfolg erwirken. Schutzmaßnahmen, die über die für alle Mitgliedstaaten geltenden hinausgehen, wurden im Beitrittsvertrag festgelegt:

Diese Schutzmaßnahmen können bis zu drei Jahren nach dem Beitritt festgelegt werden.

 

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen