Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft; er wurde inzwischen durch den Vertrag von Nizza, der seit 1. Februar 2003 gilt, reformiert.

Wichtigste Änderung im Bereich der 1. Säule war insbesondere die Aufnahme eines eigenen Kapitels zur Beschäftigung, durch den die Zuständigkeit der Gemeinschaft um die Förderung und Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken erweitert wurde. Damit steht nun auch auf Gemeinschaftsebene ein wirksameres Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Weiters wurde die Sozialpolitik, die in der Vergangenheit teilweise nur in einem Protokoll geregelt war, zur Gänze in den Vertrag aufgenommen, und um eine Vorschrift zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ergänzt. Schließlich wurde durch den Vertrag von Amsterdam auch die Umweltpolitik gestärkt, indem diese nun ausdrücklich als Querschnittsaufgabe im Vertrag verankert ist.

Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich "Justiz und Inneres" erfolgt, wo die gesamte Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik in die 1. Säule (die supranationale Europäische Gemeinschaft) übertragen wurde. Die 3. Säule umfasst nunmehr die polizeiliche, zollrechtliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Weiters wurden durch die Vertragsrevision auch die Grundlagen für eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und anderen Behörden der Mitgliedstaaten verbessert und die Voraussetzungen für eine Annäherung der Strafvorschriften in den Mitgliedstaaten geschaffen.

Schließlich wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um auch die Wirksamkeit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu erhöhen. So wurde insbesondere die Rolle des Europäischen Rates gestärkt und die vertragliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Vorsitzende des Rates durch einen Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt wird.

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