Vertrag von Maastricht

Die bisher umfassendste Vertragsänderung bzw. -ergänzung erfolgte mit dem Vertrag über die Europäische Union ("Vertrag von Maastricht"), der am 1.11.1993 in Kraft getreten ist: Mit dem Vertrag von Maastricht wurden einerseits wichtige Änderungen der Gründungsverträge selbst ("1.Säule") und anderseits als neue Elemente die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ("2.Säule") sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ("3. Säule") hinzugefügt.

Die Vertragsänderung mit den größten Auswirkungen für jeden einzelnen Bürger Europas war der Beschluss, eine Wirtschafts- und Währungsunion und eine Europäische Zentralbank zu errichten. Aber auch die Errichtung der "Europäischen Union" als (bildhaftes) Dach über den drei Gemeinschaften EG (Europäische Gemeinschaft), EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), und EURATOM (Europäische Atomgemeinschaften) war ein wichtiger Schritt in Richtung einer weitergehenden politischen Union der Völker Europas.

Die Europäische Union setzt sich gemäß dem Vertrag von Maastricht insbesondere die folgenden Ziele und Aufgaben:

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