Evaluierung des Ausfuhrförderungsverfahrens

Österreichische Exportprojekte, die mit Hilfe von Exportgarantien des BMF realisiert werden sollen, führten wiederholt zu Diskussionen hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen. Dabei wurde auch immer wieder der gesamtwirtschaftliche Nutzen und die Beschäftigungseffekte des österreichischen Ausfuhrförderungsverfahrens hinterfragt.

Das BMF hat daher in Umsetzung einer parlamentarischen Entschließung folgende Evaluierungsstudien an zwei externe Studienersteller vergeben:

Stakeholder konnten ihre Positionen sowohl im Rahmen eines Konsultationsprozesses mit den Studienautoren als auch bei den am 10. Dezember 2009 im BMF erfolgten öffentlichen Präsentationen vorläufiger Ergebnisse einbringen. Vorschläge der Unternehmen aus der Unternehmensbefragung und der ETA-Nachhaltigkeitsexperten werden bei der Weiterentwicklung des Ausfuhrförderungsverfahrens ihren Niederschlag finden.

Die Kernaussagen der Studien können wie folgt zusammengefasst werden:

Die WIFO- Unternehmensbefragung zeigt auf, dass Exportgarantienehmer verstärkt in risikoreiche Regionen investieren und exportieren, höher qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen und ein stärkeres Exportwachstum angeben als andere vergleichbare Unternehmen. Eine fiktiv angenommene Einstellung der Exportgarantien würde laut WIFO-Analyse zu einem unmittelbaren Exportausfall in der Höhe von 2,7 Milliarden Euro führen, das sind 2,2% der Exporte. Langfristig - auf 10 Jahre gerechnet - würden Exporte durch Folgewirkungen sogar um 2,6% reduziert. Darüber hinaus würde die Beschäftigung laut WIFO im ersten Jahr um 8.400 Personen, das sind 0,3% der Beschäftigten schrumpfen, die Arbeitslosigkeit würde entsprechend steigen.

Die durch die ETA Umweltmanagement GmbH durchgeführte Analyse realisierter Projekte der letzten Jahre zeigt, dass bei keinem der stichprobenartig geprüften Projekte (19) eine Haftungsübernahme aus Nachhaltigkeitssicht nicht oder nur schwer vertretbar gewesen wäre. Die Studie bescheinigt dem derzeitigen OeKB-Umweltprüfverfahren eine sehr gute Eignung, auf Basis der derzeit verwendeten Kriterien potenziell sensible Projekte zu identifizieren, auch wenn der Fokus aktuell gemäß der OECD-Vorgaben klar auf ökologischen Aspekten liegt.

Mit der Umsetzung der Empfehlung zur Ex-Post Evaluierung wurde begonnen:

In Abstimmung mit dem AusfFG-Beirat wurde im Mai 2011 die erste Evaluierungsreise durchgeführt um durch Bundeshaftungen unterstützte Exportprojekte zu evaluieren. Dabei wurden, unter Beiziehung eines Konsulenten der ETA, das Wasserkraftwerk Ermenek sowie die kunststoffverarbeitende Firma Firat Plastics besichtigt. Details zur Ex-Post Evaluierung dieser Türkei-Projekte können dem unten beigefügten ETA-Evaluierungsbericht entnommen werden.

Das Bundesministerium für Finanzen strebt im Lichte der Erfahrungen mit der Ex-Postevaluierung eine Weiterführung selbiger an, um auch weiterhin positive sowie nachhaltige Effekte bei bundesgarantierten Exportgeschäften sicher stellen zu können.

Details können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen:  

 

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