Erleichteter Zugang zu internationalen Märkten durch Exportgarantien

Um österreichischen Unternehmen den Zugang zu fernen Märkten und Ländern zu erleichtern, gibt es Exportgarantien im Rahmen des österreichischen Exportfördersystems. Hierbei wird österreichischen Unternehmen nicht nur der Zugang und die Etablierung am ausländischen Markt erleichtert, sondern das Unternehmen kann sich auch im jeweiligen Land seiner Wahl gegen politische und wirtschaftliche Risiken abzusichern. Jedes Unternehmen, welches eine solche Exportgarantie zur Absicherung eventueller Risiken in Anspruch nimmt, zahlt je nach internationaler Risikobewertung eine entsprechende Prämie.

Vorteile von Exportgarantien

Durch die Inanspruchnahme von Exportgarantien, können die mit der Exporttätigkeit eventuell auftretenden Risiken, wie das Produktionsrisiko (Risiko der vertragswidrigen Nichtabnahme bestellter Lieferungen und Leistungen) und das Kreditrisiko (Risiko der Nichtzahlung erbrachter Lieferungen und Leistungen), aber auch Rechte österreichischer Unternehmen bei Investitionen und Beteiligungen im Ausland abgesichert werden. Darüber hinaus können Garantien auch Kosten für Markterschließungsziele abdecken.

Die praktische Antragsabwicklung  erfolgt durch die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB), die banktechnisch geprüfte Anträge an das BMF weiterleitet, wo meist nach Begutachtung in einem Gremium - dem so genannten "Beirat" - die endgültige Entscheidung getroffen.

Das Ausfuhrförderungsgesetz sieht verschiedene Garantiearten vor, um den unterschiedlichen Formen und Strukturen der internationalen Exportfinanzierung Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der einzelnen Garantiearten kann der Homepage der OeKB entnommen werden

An Absicherungen von Exportaktivitäten interessierte Unternehmen reichen ihre Anträge bei der OeKB ein. Im Rahmen des für die Unterstützung von Exportgeschäften geltenden Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) wird die OeKB die Anträge prüfen.

 

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