Exportfinanzierung

Im internationalen Wettbewerb sind Exportunternehmen verstärkt gefordert, den Abnehmern auch Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Lieferungen und Leistungen anzubieten. Im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens (EFV) betreut die OeKB die Finanzierung des Exportes von Gütern und Leistungen zu vorwiegend mittel- und langfristigen Zahlungszielen unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Investitionsgüterexportes. Das Verfahren beruht auf der Refinanzierung von Exportkrediten.

Der Bundesminister für Finanzen übernimmt für die Mittelaufnahmen der OeKB auf den internationalen Kapitalmärkten gegen ein Entgelt Haftungen auf Grundlage des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes (AFFG), wodurch die OeKB den Banken und Exporteuren attraktive Kreditmittel zur Verfügung stellen kann.

Refinanzierung bedeutet, dass der Exporteur für seine Exportgeschäfte Finanzmittel von seiner Hausbank erhält, welche diese wiederum zu günstigen Konditionen von der OeKB zu Verfügung gestellt bekommt. Die eigentlichen Ansprechpartner für Exporteure sind daher die Geschäftsbanken. Durch die Zusammenarbeit zwischen OeKB und Geschäftsbanken im Rahmen des   Refinanzierungsverfahrens können wechselseitig Synergieeffekte genutzt werden. Voraussetzung für die Refinanzierung ist jedenfalls das Vorliegen einer Haftung für das der Finanzierung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft oder Recht. Diese Haftung ist eine AusfFG-Haftung oder eine ihr gemäß § 1 Abs.1 AFFG gleichgestellte Haftung.

Finanzierungen werden zu variabel verzinsten  und zu fest verzinsten Kreditteilen durchgeführt, wobei die Höhe der Zinssätze von den Marktentwicklungen abhängt. Der zum variablen Zinssatz finanzierte Kreditteil wird als erster getilgt; somit erfolgt die Finanzierung des längerfristigen Kreditteiles zu einem festen Zinssatz (Sockelfinanzierung).
Die jeweils aktuellen Zinssätze sind online via Homepage der OeKB abrufbar:

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen