Exportkredite und Umwelt

Die OECD-Empfehlung zur Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Vergabe staatlich unterstützter Exportkredite bezieht sich auf Transaktionen mit Rückzahlungszeiträumen ab 2 Jahren. Die Prüfung von Umwelteinflüssen schließt auch Aspekte wie Umsiedlungsmaßnahmen, Auswirkungen auf indigene Völker und auf Kulturgüter ein. Die Empfehlung sieht einen Screening-Prozess aller Anträge zur Identifizierung jener Projekte vor, die potentiell nachteilige Umweltauswirkungen mit sich bringen können. Für Projekte mit hohem umweltschädlichem Potential sind jedenfalls  Umweltverträglichkeitsstudien (Environmental Impact Assessment, EIA) zu erstellen. Die Empfehlung verweist auch auf Standards internationaler und regionaler Entwicklungsbanken. Informationen zu sensiblen Projekten und zu durchgeführten „Environmental Impact Assessments“ werden vor der endgültigen Haftungsübernahme veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Umweltprüfung fließen in die Entscheidungen über die Haftungsübernahme durch den Bundesminister für Finanzen und die Vergabe staatlich unterstützter Exportkredite ein und führen im Einzelfall zu gezielten Maßnahmen zur Abwendung/Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen. Im Rahmen der Bevollmächtigung im Ausfuhrförderungsbereich führt die OeKB im Auftrag des BMF die Prüfung von Umweltaspekten bei Haftungsansuchen durch. Nähere Informationen zum Prüfverfahren und zu Projektinformationen finden sie auf der Homepage der OeKB (siehe Link unten).

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