Europäischer Rat (ER)

Der Europäische Rat ist das höchste politische Leitungsgremium der EU. Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest. Der ER wird selbst nicht gesetzgeberisch tätig, verabschiedet aber „Schlussfolgerungen“ anhand derer die Europäische Kommission Gesetzesvorschläge ausarbeitet.

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitglied­staaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil. Der ER tritt mindestens vier Mal pro Jahr zusammen und entscheidet grundsätzlich im Konsens.

Der Präsident des Europäischen Rates wird mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident führt den Vorsitz, fördert den Zusammenhalt und Konsens im ER und sorgt für die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten. Darüber hinaus nimmt der Präsident des Europäischen Rates gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Außen­vertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr.

 

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