Europäischer Rechnungshof (EuRH)

Der EuRH ist für die Prüfung der Rechts- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zuständig. In diesem Zusammenhang hat er nach Abschluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresbericht vorzulegen, der dem Rat und dem EP als Grundlage zur Entlastung der EK für die Ausführung des Haushaltsplans dient. Weiters legt der EuRH dem Rat und dem EP eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung vor.

Der EuRH besteht aus je einem Mitglied pro Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des EP einstimmig auf 6 Jahre ernannt.

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