Andere Eingangsabgabenbefreiungen

So weit sich eine Abgabenbefreiung nicht auch auf die sonstigen Eingangsabgaben erstreckt, ist dies in Klammer angeführt. Abgabenfrei ist beispielsweise die Einfuhr folgender Waren:

Näheres zu diesen Abgabenbefreiungen erfahren Sie von der Zentralen Auskunftsstelle oder von Ihrem Zollamt.

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