Der freie Warenverkehr in der EU

Waren, die Sie in der EU einkaufen, befinden sich in der EU im so genannten "freien Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, und gegebenenfalls Verbrauchsteuern, wie z. B. Alkoholsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer) wurden in jenem EU-Staat erhoben, in dem Sie die Waren gekauft haben. Derart erworbene Waren können Sie in Ihrem Reisegepäck innerhalb der EU (beachte jedoch Besonderheiten) frei bewegen, ohne dass diese Abgaben ein weiteres Mal bezahlt werden müssen.

Dieses Prinzip gilt für den gesamten privaten Warenverkehr mit zwei Ausnahmen:

 Zigaretten

 800 Stück

 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm)

 400 Stück

 Zigarren

 200 Stück

 Rauchtabak

 1 Kilogramm

 Spirituosen

 10 Liter

 andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol.

 20 Liter

 Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein)

 90 Liter

 Bier

 110 Liter

Aber: Für Zigaretten und Rauchtabak bestehen aber auch Freimengen hinsichtlich bestimmter EU-Staaten (befristet), wobei für die übersteigende Menge Tabaksteuer zu bezahlen ist.

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen