Freimengen und Freigrenze

Folgende Waren, die Sie in Ihrem Reisegepäck zu Ihrem Eigenbedarf oder als Geschenk einführen, sind abgabenfrei (Ausnahmen bei Einfuhren aus dem Samnauntal und im Grenzverkehr - siehe Link unten):

TABAKWAREN (ab einem Alter von 17 Jahren)

200 Stück

Zigaretten oder

100 Stück

Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder

50 Stück

Zigarren oder

250 Gramm

Rauchtabak oder

eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Hinweis:

Bei der Einreise über einen anderen Mitgliedstaat der EU sind die gegebenenfalls für diesen Mitgliedstaat geltenden besonderen einzelstaatlichen Vorschriften zu beachten.

ALKOHOLIKA (ab einem Alter von 17 Jahren)

1 Liter

Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr, oder

2 Liter

Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% vol oder

eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

und zusätzlich

 4 Liter  nicht schäumende Weine sowie
 16 Liter  Bier

Arzneimittel

in der Ihrem Reisebedarf entsprechenden Menge.

Hinweis: Ohne Bewilligung können Reisende mit EU-Wohnsitz jene Arzneimittel, die sie bereits bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder nach Österreich einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen aber nur in einer Menge bis zu jeweils drei Einzelhandelspackungen pro Person bewilligungsfrei eingeführt werden. 

Andere Waren

Andere Waren als die zuvor Genannten sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden bzw. 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei.

Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen generell auf 150 Euro (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel).

Hinweis: Einfuhrverbote- und Einfuhrbeschränkungen sind aber auch bei diesen abgabenfreien Waren zu beachten!

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