Schweizer Mietwagen

Touristen aus EU-Mitgliedstaaten, welche in die Schweiz reisen und von dort mit einem Schweizerischen Mietwagen nach Österreich einreisen wollen, um hier beispielsweise einen Urlaub zu verbringen, haben zollrechtliche Einschränkungen zu beachten.

Die früher noch strengeren Bestimmungen des EG-Zollrechts wurden durch eine Verordnung der EU-Kommission erleichtert.

Nunmehr können natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Gemeinschaft ein auf Grund eines schriftlichen Vertrages gemietetes Schweizerisches Fahrzeug eines Mietwagenunternehmens nach Österreich einführen und für die Dauer von 8 Tagen ab Inkrafttreten des Mietvertrages / Übernahme des Fahrzeuges (Verwendungsfrist) im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union für private oder berufliche (nicht jedoch gewerbliche) Zwecke verwenden.

Soll das Fahrzeug vor der Einreise nach Österreich noch mehrere Tage in der Schweiz verwendet werden, kann die Verwendungsfrist auf bis zu 8 Tage gerechnet ab dem Tag der Einreise verlängert werden. Dazu ist der Mietvertrag bei der Einreise einem Zollorgan vorzulegen. Das Zollorgan vermerkt das Einreisedatum. Die Wiederausfuhr oder die Rückgabe hat dann innerhalb von 8 Tagen nach diesem Datum zu erfolgen.

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