Reiseausrüstung

Die Ausrüstung, die Sie als Reisender mit EU-Wohnsitz bereits bei der Ausreise in einen Nicht-EU-Staat mitführen, dürfen Sie in Ihrem Reisegepäck binnen drei Jahren abgabenfrei wieder in die EU einführen. Diese Waren dürfen jedoch im Ausland nicht verändert werden.

TIPP: Nehmen Sie bei gebrauchten Waren, die neuwertig aussehen (z. B. Fotoausrüstung), auch die Einkaufsbelege auf die Reise mit, damit es bei der Rückreise im Hinblick auf die Herkunft der Waren keine Zweifel geben kann.

Als Reisender mit Nicht-EU-Wohnsitz dürfen Sie die Ihrem Reisebedarf dienende Ausrüstung bei der Einreise ebenso abgabenfrei für die Dauer Ihres Aufenthaltes in der EU verwenden. Eine Weitergabe dieser Gegenstände ist jedoch unzulässig. Wenn sich darunter sehr wertvolle Gebrauchsgegenstände (z. B. mehrere Paar Ski, Computer) befinden, kann die Zollstelle zur Überwachung der Wiederausfuhr eine Zollanmeldung bei der Einreise verlangen.

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen