FAQ

Bis zu welchem Wert darf ich Geschenke aus Nicht-EU-Staaten abgabenfrei einführen?

Für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier oder Arzneiwaren bestehen Freimengen, für anderen Waren gilt die Freigrenze von 300 Euro bzw. von 430 Euro für Flugreisende.

Die Freimengen gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.

Unabhängig vom benutzten Beförderungsmittel verringert sich für Reisende unter 15 Jahren die Freigrenze auf 150 Euro.

Kann ich eine Armbanduhr im Wert von 500 Euro zu zweit abgabenfrei einführen?

Nein, die Freigrenze gilt pro Reisenden und kann nicht zusammengerechnet werden.

Freigrenze überschritten – was nun?

Sie müssen die Waren bei Passieren der Zollstelle deklarieren. Benützen Sie dazu den Rotkanal. Wenn bei der Zollstelle keine getrennten Kontrollausgänge eingerichtet sind, deklarieren Sie die Waren spontan und von sich aus. Sie müssen dann die auf Ihre Waren entfallenden Eingangsabgaben bezahlen.

Bis zu welchem Wert darf ich Lebensmittel abgabenfrei einführen?

Für Lebensmittel gilt die Freigrenze von 300 Euro bzw. 430 Euro für Flugreisende. Jedoch sind hier auch Bestimmungen der Lebensmittelkontrolle und gegebenenfalls andere Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen, aus denen sich geringere Freigrenzen ergeben können, zu beachten.

Wie viel Schnaps, Sekt, Wein und Bier darf ich abgabenfrei einführen?

Aus Drittstaaten dürfen Sie 1 Liter Schnaps oder 2 Liter Sekt oder eine anteilige Zusammenstellung der Waren und zusätzlich 4 Liter Wein sowie 16 Liter Bier abgabenfrei einführen.

Reisegepäck und nachgesandtes Reisegepäck

Abgabenfrei ist persönliches Reisegepäck ohne kommerziellen Charakter. Das sind sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft in der EU dem Zollamt darlegt. Nachgesandtes Reisegepäck ist nur dann abgabenfrei, wenn der Reisende das Reisegepäck demselben Zollamt vorlegt und nachweist, dass die Gepäckstücke bei seiner Abreise bei der Gesellschaft, die ihn aus dem Herkunfts-Drittland in die EU befördert hat, als Reisegepäck aufgegeben wurden.

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