Reisen mit Tieren

Wenn Sie ein Tier ins Ausland mitnehmen wollen, sollten Sie sich schon vor Ihrem Urlaub beim Amtstierarzt (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) über die Bestimmungen Ihres Urlaubslandes erkundigen.   

Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus Drittstaaten muss Ihr Tier grundsätzlich vom Grenztierarzt untersucht werden.

Bitte beachten Sie: Nicht bei jeder Zollstelle ist ein grenztierärztlicher Dienst eingerichtet (im Flugverkehr beispielsweise nur an den Flughäfen Wien und Linz). Sie müssten dann zu einer entsprechenden Zollstelle ausweichen.

Im Reiseverkehr bestehen jedoch Ausnahmen hiervon.

Beachten Sie bitte, dass diese Vorschriften auch für die Mitnahme von Tieren gelten, die Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (Strandhund, Hotelkatze) und nach Hause mitbringen möchten.

Tierfutterkonserven oder tierische Rohstoffe enthaltendes Trockenfutter sowie Heu und Stroh können Sie in angemessener Menge zur Versorgung Ihres Tieres während der Reise ohne weitere Dokumente oder Untersuchungen einführen.

Achten Sie bitte zusätzlich auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen.

Bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere EU-Staaten oder aus anderen EU-Staaten nach Österreich muss immer ein Heimtierausweis mitgeführt werden.

Achtung:

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können für Mitgliedstaaten Zusatzanforderungen festgelegt werden; derzeit ist für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich eine Bandwurmbehandlung bei Hunden vorgeschrieben.

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