Wichtige Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen

Die Zollverwaltung muss an der Vollziehung von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Waren mitwirken. Das bedeutet: die Zollverwaltung ist nicht für die Erlassung eines konkreten Einfuhrverbots oder einer konkreten Einfuhrbeschränkung zuständig, hat aber für die Überwachung dieser Maßnahmen bei der Einfuhr zu sorgen.

Es kann vorkommen, dass Änderungen oder Neuerungen im Bereich der Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen erfolgen. Beispielsweise kann ein Einfuhrverbot für Fleisch aus einem Land sehr kurzfristig erlassen werden, wenn Tierseuchen (Schweinepest, Maul- und Klauenseuche usw.) ausbrechen. Es ist daher empfehlenswert, sich bereits vor einer Reise bei der Zollverwaltung zu erkundigen.

Hier sind die für den Reiseverkehr bedeutsamsten Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen erläutert. Diese Regelungen gelten zum Teil auch bei einer Verbringung aus EU-Staaten (zB Reisen mit Tieren, Arzneiwaren, Mitnahme von Waffen) Beachten Sie, dass eine allfällige Ausnahme von einem Bewilligungserfordernis bei einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass die betreffende Ware abgabenfrei eingeführt werden kann.

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