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Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA)

Für die Ein- und Ausfuhr von Waren ist die Einreihung (auch Tarifierung genannt) in den Zolltarif der Gemeinschaft (Kombinierte Nomenklatur) erforderlich.

Die Einreihung ist entscheidend für die Anwendung sämtlicher Maßnahmen wie zB

Um den Wirtschaftsbeteiligten hinsichtlich dieser Einreihung Rechtssicherheit zu bieten, besteht die Möglichkeit eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) zu beantragen.

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