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Zollaussetzungen

Zollbefreiung für Rohstoffe und Vorprodukte

Für Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile, welche in der EU überhaupt nicht oder nicht in erforderlicher Qualität oder Menge erhältlich sind und deshalb importieren werden müssen, kann beim Bundesministerium für Finanzen eine Zollbefreiung (Zollaussetzung oder Zollkontingent) beantragt werden.

Nähere Informationen über Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (ABL (EU) Nr. C 363 vom 13. 12. 2011, Seite 6)

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