Ausgleichszinssätze

Seit 1. Juli 2001 werden die Ausgleichszinssätze nicht mehr halbjährlich mit Verordnung der Kommission veröffentlicht. Stattdessen ist auf den Monatsbericht der Europäischen Zentralbank zurückzugreifen. Die im statistischen Teil des Monatsberichts veröffentlichten Dreimonats-Geldmarktsätze (Euro Interbank Offered Rate - EURIBOR) für die Euro-Zone sowie für die nicht an der Euro-Währungsunion teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Ungarn und das Vereinigte Königreich) sind seither als maßgebliche Ausgleichszinssätze heranzuziehen. In den nachstehenden Tabellen sind die seit 1. Juli 2001 veröffentlichten Zinssätze zusammengestellt.

Anmerkungen zu den Tabellen

Der für die €-Zone für Mai geltende Zinssatz ist auch der maßgebliche Jahreszinssatz für die Berechnung von Kreditzinsen im 2. Kalenderhalbjahr (§ 78 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG idF. BGBl I Nr. 61/2001).

Der für die €-Zone für November geltende Zinssatz ist auch der maßgebliche Jahreszinssatz für die Berechnung von Kreditzinsen im 1. Kalenderhalbjahr (§ 78 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG idF. BGBl I Nr. 61/2001).

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