Internet-Shopping
Zollabwicklung, gesetzliche Hintergründe & Tipps für ein problemloses Online-Shopping
Das Internet bietet den Konsumenten eine nie da gewesene Warenvielfalt und Vergleichsmöglichkeit. Der Online-Einkauf nimmt auch in Österreich zu und immer mehr Waren werden von den Konsumentinnen und Konsumenten direkt im Ausland über das Internet bestellt.
Doch häufig fehlen bei den Angeboten und Zusendungen Informationen darüber, wie hoch der anfallende Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer und allenfalls auch die zu bezahlenden Verbrauchsteuern eines Interneteinkaufs sind. Wie hoch sind beispielsweise die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer für eine in Asien bestellte Kamera? Darf die Lederbrieftasche aus speziellem Reptilienleder in die EU importiert werden oder unterliegt sie dem Artenschutzgesetz? Häufig unbekannt ist auch, dass für Medikamente ein generelles Einfuhrverbot nach Österreich besteht.
Wann fallen Abgaben beim Online-Einkauf in Drittländern an?
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, allenfalls auch Verbrauchsteuern (z.B. Tabaksteuer oder Alkoholsteuer) auf Waren fallen für den Konsumenten als Endverbraucher dann an, wenn diese in Drittländern (das sind alle Nicht-EU-Länder) eingekauft und nach Österreich eingeführt werden. Innerhalb des EU-Raumes findet keine Verzollung statt.
Die Freigrenzen bzw. Freimengen für Waren aus Drittländern, z. B. für Zigaretten, Alkohol etc. gelten NUR für Reisende (Einfuhr im Gepäck des Reisenden) und in sehr eingeschränktem Maß für private Geschenksendungen. Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an.
Waren, die z. B. in den USA, Asien oder Südafrika per Internet-Bestellung gekauft und importiert werden und einen Warenwert von über 22 Euro aufweisen sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollsätze richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.
Sendungen mit geringem Wert
Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro sind abgabenfrei, d. h. es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Bis zu einem Warenwert von 150 Euro sind die Waren auch zollfrei.
- nicht abgabenfrei sind: Tabak und Tabakwaren, Parfums, Toilettewasser und alkoholische Erzeugnisse
- Wichtig: Allfällige Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote sind aber auch bei solchen Sendungen zu beachten!
Die Post meldet die Warensendung an und zahlt die Abgaben, die sie bei Zustellung inklusive eines Entgelts für diese Dienstleistung (keine Abgabe) einhebt.
Die Zollinhaltserklärung (Deklaration), jener Aufkleber am Paket, der über Art und Wert der Sendung informiert, muss mit dem tatsächlichen Inhalt und Warenwert der Postsendung übereinstimmen. Es ist riskant ein Paket, das eine Stange Zigaretten beinhaltet, als "Geschenksendung" oder "Muster ohne Wert" zu deklarieren.
Bei einer Kontrolle muss mit finanzstrafrechtlichen Folgen und einer Beschlagnahme gerechnet werden.
TIPP: Sie können die Annahme von unbestellten Waren verweigern.
ACHTUNG: Warenwert ist der Kaufpreis inklusive allfälliger ausländischer Steuern ohne Transport-, Versicherungs- oder ähnlicher Kosten. Anhand des Warenwerts wird die Abgabenbefreiung geprüft. Sobald dieser Warenwert überschritten ist, werden die zu zahlenden Abgaben auf Grundlage des Zollwertes erhoben. Zollwert bedeutet z.B. Kaufpreis inklusive Verpackungskosten, Porto, Versicherungs- und u.ä. Kosten.
Welche Abgaben fallen an?
Vor einer Warenbestellung in einem Drittland, sollten folgende Überlegungen angestellt werden: Neben den Produktpreisen dürfen die Importnebenkosten nicht unterschätzt werden.
Importnebenkosten
- Versandspesen
- Zoll (ab einem Warenwert von 150 Euro)
- Einfuhrumsatzsteuer (ab einem Warenwert von 22 Euro)
- Sonderabgaben (Verbrauchsteuern)
- Gestellungsgebühr der Post (dzt. € 6,50)
Die Summe dieser Abgaben kann ein vermeintlich günstiges Produkt überraschend verteuern. Üblicherweise wird die gewünschte Ware zum Nettopreis, also ohne ausländische Mehrwertssteuer, bestellt. Die Höhe der Versandspesen soll genau und klar ausgewiesen sein. Die in Österreich geltenden Zollsätze auf Waren und Sonderabgaben wie Tabak- und Alkoholsteuer erfährt man über die Zentrale Auskunftsstelle. Abfragen sind über die EU-Zollsatzabfrage-TARIC-Datenbank per Internet effizient möglich. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht den in Österreich üblichen Umsatzsteuersätzen.
Wie werden die Abgaben eingehoben?
Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden üblicherweise direkt vom Postbeamten bei der Paketzustellung eingehoben. Eine Zollbenachrichtigung wird dann an den Empfänger geschickt, wenn bei der Verzollung Unklarheiten auftreten, z. B. fehlende Rechnung oder falsch angegebene Werte. Der Empfänger muss angeforderte Nachweise der Bestellung erbringen und ist bei der anschließenden Verzollung dabei. Ein Ausdruck des Vertrages (Bestellung), eventuell der Schriftverkehr per E-mail mit dem Online-Shop und ein Nachweis (z. B. Kontoauszug) einer schon bezahlten Ware sollten für so einen Fall bereitgehalten werden. Durch die Zollabwicklung kann sich die mit dem Online-Shop vereinbarte Lieferzeit verzögern.
Worauf ist bei der Rücksendung von Waren zu achten?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Einfuhrabgaben bei Rücksendung von bestellten und bereits importierten Waren in Drittländer nicht rückerstattet werden.
Ist die bestellte Ware aber schadhaft oder entspricht nicht der Bestellung, so kann gemäß Artikel 238 Zollkodex bei den Zollämtern ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Mit der Eingangsverzollung und der Ware geht man zur örtlich zuständigen Zollstelle (jene Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist) und lässt die Ware besichtigen. Zusätzlich ist eine Bestätigung vom Diensteanbieter (Versandhändler) notwendig, dass die Ware nicht der Bestellung entsprochen hat. Ein Zollpapier für die Ausfuhr wird gestellt, die Ware wird von der Post übernommen und zurückgesandt. Dann bleibt ein Jahr Zeit, um beim zuständigen Zollamt einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben zu stellen. Sollte bei der Paketzustellung sofort ersichtlich sein, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, so verweigern Sie auf jeden Fall die Annahme!
Welche Verbote und Beschränkungen sind besonders zu beachten?
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen oder ein Einfuhrverbot wie z. B. für Gegenstände, die für Gewalt, Krieg oder Rassendiskriminierung werben, für Mensch und Tier gesundheits- oder sicherheitsgefährdende Produkte, Drogen und Pornografie, artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus.
Der Versandhandel von Medikamenten nach Österreich ist Endverbraucherinnen und Endverbrauchern generell untersagt.
Für Waren, die eine Registrierung oder Einfuhrgenehmigung benötigen und/oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen wie z. B. Waffen, sollten gesonderte Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Einfuhrabwicklung eingeholt und eventuell kommerzielle Fachkräfte zu Rate gezogen werden.
Auskünfte erhalten Sie bei den Zollämtern und den zuständigen Ministerien. Fragen zum Artenschutzgesetz beantwortet auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Auskunft über Waffen erteilt auch das Bundesministerium für Inneres.
Um Sie kompetent und umfassend zu informieren, bitten wir Sie Ihre Anfragen möglichst konkret zu stellen. Die Zentrale Auskunftsstelle erteilt telefonisch und via E-mail Auskünfte über Zollsätze, Einfuhrverbote und Verkehrsbeschränkungen.
Nützliche Tipps für einen problemlosen Online Einkauf in Drittländern
- Informieren Sie sich wie hoch die Zollsätze, eventuelle Sonderabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer für ihr gewünschtes Produkt ist. Liegen Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen vor?
- Beachten Sie die Höhe der Versandkosten, da diese ein vermeintlich günstiges Angebot erheblich verteuern können!
- Die Ware soll zum Nettopreis ausgewiesen sein und auch so bestellt werden, sonst zahlen Sie doppelte Steuer: die ausländische Mehrwertsteuer und die österreichische Einfuhrumsatzsteuer.
- Bei unbestellter Ware oder wenn bei der Postzustellung ersichtlich ist, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, verweigern Sie die Annahme!
- Achtung: Bei Rücksendung von bestellten und bereits importierten Waren aus Drittländern ist eine Rückerstattung der Einfuhrabgaben nicht vorgesehen!