ALLGEMEINES
 

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Abzugsfähig sind alle Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten) sowie Museen. Seit dem Jahr 2009 sind auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, abzugsfähig, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Viele Menschen haben bereits mit ihrer Spende geholfen – dafür gab es für jeden gespendeten Euro Geld vom Finanzamt zurück. Mit 1. Jänner 2012 wurde die Möglichkeit der Spendenbegünstigung zusätzlich ausgeweitet: Auf Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tierheime und Freiwillige Feuerwehren sowie Landesfeuerwehrverbände.


Was ist absetzbar?

Bis 2012 sind Spenden an jene spendenbegünstigte Einrichtungen, die unter diesem Link auf unserer Website veröffentlicht werden, in folgender Höhe absetzbar:  

Ab dem Jahr 2013 sind Spenden von Privatpersonen und Unternehmen bis zu 10 % der Einkünfte bzw. des Gewinnes des laufenden Jahres absetzbar.


Die Liste der begünstigten Spendenempfänger

Zur Aufnahme in die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Einerseits um sicherzustellen, dass Ihre Spende richtig ankommt, andererseits um Missbrauch zu vermeiden. So lange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, bleibt die Einrichtung auf der Liste. Werden diese nicht mehr erfüllt, erkennt das Finanzamt die Begünstigung wieder ab. Falls Sie vor einer etwaigen Streichung von der Liste gespendet haben, bleibt diese Spende selbstverständlich steuerlich absetzbar.

Achtung: Ein Hinweis wie beispielsweise „Ihre Spende ist steuerlich absetzbar“ auf einem Folder oder Flyer ist nicht ausreichend und ersetzt nicht die Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums. Vergewissern Sie sich daher bitte vor Ihrer Spende auf unserer Homepage, ob die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Spendenempfänger auch tatsächlich gegeben ist.   


Wie und wo gebe ich an, was ich gespendet habe?

Sind Sie Privatspenderin bzw. -spender, können Sie Ihre Zuwendung als Sonderausgabe in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Spenden Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer aus dem Betriebsvermögen, so stellt die Spende eine Betriebsausgabe dar und ist somit im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen. Für den Nachweis der Spendenzahlung benötigen Sie von der Spendenorganisation eine Bestätigung über die Zahlung. Eine Mitteilung der Sozialversicherungsnummer an die Spendenorganisation ist dabei nicht notwendig. Sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen müssen die diesbezüglichen Belege sieben Jahre lang aufbewahren, da das Finanzamt die Vorlage verlangen kann.

Hinweis: Mit FinanzOnline können Sie sich schnell und bequem von jedem Internetzugang aus zuviel bezahlte Steuer zurückholen sowie Ihre Spenden absetzen! Nähere Informationen finden Sie unter:


Sie haben noch Fragen?

Dann setzen Sie sich telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung:

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